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-   Fachbeilagen
Mineral-Thermalbad: Luftdichtheit hergestellt
Mineral-Thermalbad: Luftdichtheit hergestellt
Energetische Sanierung der rund
3.000 m2 Dachflächen mit Gutex
Holzfaserdämmplatten.
                                 Fotos: Gutex
Freiburg (ABZ). – Der Trend im Wellness- und Gesundheitsbereich geht zu immer durchdachteren und aufwendigeren Innen- und Außengestaltungen. Baden und Entspannen mit Ruhe- und Erlebniswert zugleich – da muss das Ambiente stimmen. Die bestehenden Sport- und Freizeiteinrichtungen passen ihre Konzepte den neuen Standards und immer größerem Wettbewerb an. Im Fokus steht auch immer die Bausubstanz, da sich diese nachhaltig auf die Wirtschaftlichkeit der Einrichtung, das Raumklima und die Ästhetik auswirkt.
Große Glasflächen mit optischen Akzenten und Blick ins Grüne sowie eine aufgewertete Beckengestaltung sind Teilbereiche davon.
Mineral-Thermalbad: Luftdichtheit hergestellt
Dämmung der großen Schrägdach-
flächen mit GutexThermosafe-
homogen (160 mm) und Gutex
Ultratherm (100 mm), als regen-
und windsichere Unterdeckung.

Die Sanierung des Keidel Mineral-Thermalbades umfasste die Bereiche Dach, Außenfassaden und Badebereiche. Die Badebecken wurden den modernen Ansprüchen und therapeutischen Anforderungen angepasst und aufgewertet. Neue Wege, offene Zugänge und Ablagemöglichkeiten wurden geschaffen. Architektonisch diente das Herausrücken der Fassade der Beseitigung vieler bauphysikalischer und konstruktiver Probleme.

Zur Erhaltung der Baukonstruktion ersetzte und erneuerte das Dachbauteam der Firmen Baumer und Metzler die z.T. stark geschädigten Leimholzteile. Der gesamte Dachaufbau war zu erneuern, um den gestiegenen Anforderungen der EnEV 2009 und der Freiburger Energieleitlinie gerecht zu werden. Insbesondere eine hochwertige Dämmung der Dachflächen sowie energetisch effiziente Glas-fassaden mit 3-Scheibenwärmeschutzverglasung und einem U-Wert der Fassaden von 0,9 W/m²K zur langfristigen Energieeinsparung waren den Entscheidungsträgern wichtig.

Mineral-Thermalbad: Luftdichtheit hergestellt
Große Thermalbadhalle des Keidel
Mineral-Thermalbades nach der
Sanierung.
Foto: Freiburger Stadtbau GmbH,
                  Photograph Löffelhardt

Aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit, bestand das Hauptziel der Sanierung der Glasfassaden und der Schrägdächer darin, die Luftdichtheit des Gebäudes herzustellen. Die Tragkonstruktion sollte zukünftig komplett von einer wärmenden Hülle umgeben sein, ohne Durchdringungen der Luftdichtigkeitsebene. Die beratende Bauphysikerin der Firma Stahl + Weiß empfahl eine zweilagige, hinterlüftete Aufdachdämmung aus Holzfaserdämmplatten, da dieser hochwertige Dämmstoff größtmögliche Diffusionsoffenheit und Feuchtetoleranz bietet und keine weiteren Konstruktionshölzer im Dachaufbau notwendig waren. Die Fassade konnte, unter Beibehaltung der vorhandenen Fundamente, rund 50 cm nach außen gerückt werden. Die auskragenden Dachsparren wurden gekürzt, neue Aufschieblinge tragen den verbleibenden Dachüberstand. Die tragenden Holzstützen und Dachsparren liegen nach der Sanierung im Warmbereich. Sie sind weiterhin 365 Tage/Jahr einer Raumluftfeuchte von 50% - 60% bei einer konstanten Raumlufttemperatur von 30°C ausgesetzt, Tauwasser fällt aufgrund der hergestellten Luftdichtigkeit sowie der guten Dämmwirkung der Holzfaser nicht mehr an.

Mineral-Thermalbad: Luftdichtheit hergestellt
Seitenansicht einer Dachfläche mit
Aufdachdämmung.
                   Foto: Holzbau Baumer

Einige kleine Seitenwände, insbesondere solche mit Kontakt zum Schwimmbadinnenbereich, wurden entsprechend mit Gutex Holzfaserdämmplatten ausgeführt. „Diese Flächen waren im Verhältnis gering, jedoch in der Ausführung komplizierter“ so Herr Baumer von der Firma Holzbau Baumer.
Als Dachdeckung wurden Faserzementdachschindel gewählt und für die Seitenbereiche kleinformatige Faserzementplatten.

„Die lückenlose Herstellung der Luftdichtigkeit über die gesamte Dachfläche und Glasfassade, ist in der Ausführung sehr schwierig“, so die bauphysikalische Beraterin Frau Walder. Daher die Entscheidung für den kapillar aktiven und damit feuchtetoleranten Dämmstoff. Falls doch irgendwo eine Undichtigkeit auftritt, ist die Feuchtebelastung punktuell relativ hoch. Bei der kapillar aktiven Holzfaser gehen die Bauphysiker davon aus, dass sich die Feuchte flächig in der Platte verteilt und die Rücktrocknung nach außen stattfindet. Außerdem kann die Holzfaser bis zu 20% ihres Eigengewichtes an Feuchtigkeit aufnehmen, ohne an Dämmwirkung zu verlieren. Dies überzeugte insbesondere die Bauphysikerin und auch Herrn Wehrle vom Architekturbüro Sacker, da er gegenüber dem Badebetrieb für die Nachhaltigkeit der Sanierungsmaßnahme verantwortlich zeichnet.


Zum Einsatz kamen die Holzfaserdämmplatten Gutex Thermosafe-homogen (160 mm) und Gutex Ultratherm (100 mm). Der beauftragte Dachbaubetrieb verlegte die passgenauen Nut- und Federplatten zweilagig, wobei Ultratherm zur Wärme- und Schalldämmung und gleichzeitig als regen- und windsichere Unterdeckung fungiert. Die handlichen Platten können ohne Klopfholz ineinander geschoben werden, da die Maßtolerenzen produktionstechnisch sehr gering eingestellt sind. Dies führt laut Hersteller zu einer Verlegezeitreduzierung von bis zu 20% zu vergleichbaren Dämmplatten. Beim Zuschnitt der 160 mm dicken Dämmplatten kam eine präzise Gutex Zuschnittsäge mit entsprechend hohem Sägeaggregat zum Einsatz. So konnten auch Gehrungsschnitte sauber ausgeführt werden. „Die Holzfaserdämmung wird immer stärker nachgefragt“, bestätigt Herr Winterhalder vom Dachbaubetrieb Metzler.

Mehr lesen Sie in der ABZ 21/12.



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RECHTECK
Schadensersatz bei eigenmächtigem Gerüstabbau!
Rechtsanwalt Thorsten Lühl
Rechtsanwalt Thorsten Lühl

Darum gehts: Der AG beauftragte den AN mit Gerüstarbeiten und der Vorhaltung eines Gerüstes für den Umbau einer Schule. Der Vertrag sah die Geltung der VOB/B vor. Weiterhin waren Zeitpunkte für Beginn und Fertigstellung der Umbauarbeiten angegeben. Hiernach sollte die Fertigstellung Ende Juli 2010 erfolgen. Im Bauablaufplan war für den Gerüstabbau die Zeit vom 16.07.2010 bis zum 19.07.2010 vorgesehen. Anfang Juli 2010 kündigte der AN den Abbau der Gerüste ab dem 16.07.2010 an und forderte die Bestätigung bzw. alternativ die Erteilung eines Nachtragauftrags für die Zeit ab dem 16.07.2010. Das beigefügte Nachtragsangebot sah diverse Zulagen vor. Der AG nahm dieses Angebot nicht an. Der AN baute daher das Gerüst zum 19.07.2010 ab und stellte seine Schlussrechnung. Mit seiner Klage forderte der AN den offenen Restbetrag. Der AG rechnete wegen des Gerüstabbaus mit Schadensersatzansprüchen auf. Die Klage des AN wurde wegen der durch den AG erklärten Aufrechnung abgewiesen.
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