Barrierefreiheit in jedem Fall?
Rechtsanwältin Elisabeth Braun
Darum gehts: Seit Einführung der Barrierefreiheit im Mietrecht häufen sich die Rechtsstreitigkeiten in Zusammenhang mit § 554 a BGB auch auf verwaltungsrechtlicher Ebene.In einem Fall hatte sich ein in einem viergeschossigen Anwesen lebender behinderter Mieter mit Zustimmung des Vermieters einen Treppenlift zu seiner im 2. OG liegenden Wohnung einbauen lassen. Die Breite der Treppe verringerte sich hierdurch entgegen den bauordnungsrechtlichen Vorschriften auf weniger als einen Meter. Die Baubehörde ordnete die Beseitigung des Liftes an. |