4. Mineraliktag

Einsatz von Recycling-Baustoffen erforderlich

Würzburg (ABZ). – Mit der Akzeptanz von Recyclingbaustoffen und dem Referentenentwurf der Mantelverordnung standen zwei große Themen im Mittelpunkt des mit 210 Teilnehmern hervorragend besuchten 4. Mineraliktages und Baustoff Recycling Forums. In seiner Eröffnungsrede verdeutlichte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock, dass eine Mantelverordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung, zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung aus Sicht der Branche dringend erforderlich ist. Zudem müsse die Akzeptanz von Recyclingbaustoffen verbessert werden. Matthias Moosleitner, Präsident des Baustoffrecycling Bayern e. V., forderte die öffentliche Hand auf, Hindernisse für die Akzeptanz von Recyclingbaustoffen aus dem Weg zu räumen. Michael Heugel vom Bundesumweltministerium erläuterte den Stand des Verfahrens zur Mantelverordnung. Er berichtete, dass eine Anhörung der beteiligten Kreise stattfinden wird und im Laufe des März oder evtl. auch im April eine Befassung des Bundeskabinetts mit der Mantelverordnung geplant ist, sodass eine Verabschiedung der Mantelverordnung noch in diesem Jahr möglich sei.

Auf dem Mineraliktag wurde deutlich, dass der Erfolg der Mantelverordnung und eine deutliche Steigerung des Einsatzes von Recyclingbaustoffen zwei Seiten ein und derselben Medaille sind. Dr. Axel Kopp vom Bundesumweltministerium erläuterte im Zusammenhang mit der Ersatzbaustoffverordnung, dass ein tragfähiger Ausgleich zwischen den Zielen des vorsorgenden Boden- und Grundwasserschutz sowie der Ressourcenschonung durch Kreislaufwirtschaft beim Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke gefunden werden müsse.

Der vorliegende Entwurf werde dieser Zielsetzung durch die Anwendung eines wissenschaftlichen Fachkonzepts gerecht, welches zulässige Schadstoffkonzentrationen für eine wässrige Lösung des mineralischen Ersatzbaustoffs festlegt (Materialwerte), die gewährleisten, dass die Geringfügigkeitsschwellenwerte nach Durchsickerung im Grundwasser eingehalten werden. Bei Erfüllung der Verordnung könne dann auf Genehmigungen und behördliche Prüfungen nach dem Wasserrecht weitgehend verzichtet werden. Deutlich wurde aber auch, dass aufgrund der neuen Regelungen der Mantelverordnung mehr Mineralik-Abfälle als bisher auf Deponien beseitigt werden müssen. So räumte Michael Heugel ein, dass nach dem neuen Regelwerk jährlich ca. 13 Mio. t Material zusätzlich auf den Deponien landen würden.

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