Abfallentsorgung

EU-Kommission gegen mehr Bürokratie

Brüssel/Belgien (ABZ). – Die EU-Kommission weist Presseberichte zurück, nach denen Vorschläge der Kommission zum Transport gefährlicher Abfälle mehr Bürokratie für Handwerksbetriebe verursachen würden. Das Gegenteil sei der Fall. Die Vorschläge der Kommission zur Kreislaufwirtschaft vom Dezember 2015 hätten zum Ziel, die europäische Wirtschaft wettbewerbsfähiger zu machen und zu einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum und neuen Arbeitsplätzen beizutragen. Sie sähen keine neuen Bürokratie-Lasten für kleine Betriebe vor. Insbesondere, so die Kommission, hätten EU-Staaten nach den Kommissionsvorschlägen weiter die Möglichkeit, Ausnahmeregeln für den Transport gefährlicher Abfalle in kleineren Mengen zu erlassen, wie sie bspw. in Deutschland gelten würden. Eine anderslautende Berichterstattung in mehreren deutschen Zeitungen sei falsch. Zusätzlich sehe der Kommissionsvorschlag explizite Ausnahmeregeln beim Transport nicht gefährlicher Abfälle vor und verringere dadurch sogar die Bürokratie für kleine Betriebe. In ihren Vorschlägen vom Dezember 2015 sieht die Kommission unter anderem die Überarbeitung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle vor. Darin sei schon jetzt festgelegt, dass Unternehmen, die gewerbsmäßig gefährliche Abfälle sammelten oder transportierten, darüber Meldung bei den zuständigen nationalen Behörden erstatten müssten.

In Deutschland gelte in Übereinklang mit den EU-Regeln eine Ausnahmeregelung für Unternehmen, die ihre eigenen Abfälle in Mengen bis 2000 kg transportierten. Diese müssten bei den Behörden nicht angemeldet werden. Darunter fielen bspw. die in den Presseberichten genannten "verölten Wischtücher", die Heizungsmonteure nach getaner Arbeit mitnähmen. Die Möglichkeit, solche Ausnahmeregelungen zu erlassen, bleibe im Kommissionsvorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie bestehen. Der entsprechende Artikel 35 beziehe sich nach Vorschlag der Kommission unverändert – in der geltenden ebenso wie in der überarbeiteten Richtlinie – nur auf die gewerbsmäßige Sammlung und Beförderung gefährlicher Abfälle. Damit seien Betriebe gemeint, die auf gefährliche Abfälle spezialisiert seien, nicht normale Handwerker.

Zusätzlich sehe der Kommissionsvorschlag vom Dezember 2015 erstmals explizit vor, dass Unternehmen, die nicht gefährliche Abfälle transportierten, kein Register über diese Transporte führen müssten, wenn sie jährlich nicht mehr als 20 t sammelten oder transportierten. Damit würden Handwerksbetriebe von bürokratischen Lasten befreit, ganz im Sinne der "besseren Rechtssetzung", der sich die Europäische Kommission unter Jean-Claude Juncker verpflichtet habe.

Wörtlich: "Die Mitgliedstaaten können die zuständigen Behörden von der Führung eines Registers von Betrieben und Unternehmen, die jährlich nicht mehr als 20 t nicht gefährliche Abfälle sammeln oder transportieren, befreien." (siehe: "Änderung von Artikel 26"). Über die Vorschläge der Kommission beraten derzeit das Europäische Parlament und die EU-Staaten im Rat.

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