Absturzsicherung

Dokumentation der Montage ist Pflicht

Beyren/Luxemburg (ABZ). – Die Dokumentation der Montage der Absturzsicherung wird seit einigen Jahren gefordert. Diese muss zwingend Angaben über das Objekt, die Montagefirma, den Namen des verantwortlichen Monteurs, die Produktbezeichnung sowie die eingesetzten Befestigungsmittel enthalten. Außerdem ist ein Dach-Schemaplan mit der Angabe, wo sich die nummerierten Anschlagpunkte befinden, obligatorisch. Auf diese Nummern bezieht sich auch die vom Monteur zu erstellende Montagedokumentation. Somit ist es jederzeit möglich, jeden einzelnen Anschlagpunkt zu identifizieren. Damit ist die Montage auch noch Jahre später im Detail nachvollziehbar.Der Dachaufsichtsplan ist ein wichtiger Bestandteil der Montagedokumentation und demnach zwingend den Unterlagen beizulegen. Der Dachdecker wird hier per Norm in die Pflicht genommen, auch für den Fall, dass die Dokumentation vom Bauherr/Investor nicht ausdrücklich verlangt wird. Sie ist nachträglich nicht möglich. Auch die spätere Prüfung der Anschlageinrichtung durch sachkundige Personen ersetzt in keinem Fall die Dokumentationspflicht. Sie bildet eine Grundvoraussetzung für die langfristige Funktionsfähigkeit einer installierten Absturzsicherung und erübrigt spätere Tests, durch welche die Dokumentationspflicht ebenfalls nicht außer Kraft gesetzt wird.Nach Abschluss der Arbeiten an den Sicherungssystemen wird vor Erstbenutzung die Inbetriebnahme durchgeführt. Diese erfüllt gleichzeitig die Erstprüfung und ist wie die Jahresprüfung für ein Jahr gültig. Hierunter fallen auch die Prüfung der Befestigung am Baukörper (soweit möglich) sowie die Montage der Seilsysteme. Zu einer vollständigen Dokumentation gehört außerdem die Betriebsanweisung der Sicherungssysteme auf dem Flachdach.In der Betriebsanweisung wird z. B. dargestellt, bei welchen Seilsystemen es sich um ein Auffang- bzw. aufgrund zu geringer Absturzhöhe um ein Rückhaltesystem handelt. Des Weiteren sind Maßnahmen zur Rettung und Alarmierung des Notdienstes aufgeführt. Die Betriebsanweisung wird im Idealfall am Dachausstieg zusammen mit dem Dachaufsichtsplan ausgehangen. Dadurch haben auch externe die Möglichkeit, die Sicherungssysteme richtig zu deuten und zu benutzen. Die Betriebsanweisung ist Pflicht und muss daher auf dem aktuellen Stand gehalten werden.Die Absturzsicherung sollte einmal pro Jahr geprüft werden. Das gilt für die Anschlagpunkte und Seile als auch für die Gurte und Verbindungsmittel. Des Weiteren müssen Mitarbeiter atypischer Dachberufe wie z. B. Elektriker und Lüftungstechniker ebenfalls jährlich einmal im Jahr im Umgang mit Anseilschutz geschult werden. Dadurch erhalten Sie vor allem bei niedriger Klassifizierung nach DGUV-I 201-056 die Befähigung, die auf den Dachflächen vorgehaltenen Sicherungssysteme benutzen zu dürfen.Mit der LUX-top Quick-Doku stellt ST Quadrat Fall Protection den Verarbeitern eine elektronische Applikation für die geforderte Dokumentation der Befestigung von Anschlageinrichtungen zur Verfügung. Neben einer einfachen und übersichtlichen Dokumentation der Befestigung der LUX-top Anschlageinrichtungen bietet das digitale Werkzeug außerdem eine bequeme Erfassung und Auswertung aller wichtigen Montagedaten, inklusive Fotodokumentation am PC oder Smartphone.Fazit: Wenn sich herausstellt, dass der Befestigungsuntergrund nicht der gewählten Montagevariante/Systemvariante entspricht, sind Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verarbeiter vorprogrammiert. Im Schadensfall wird sich der Hersteller immer auf seine der Produktlieferung beigelegte Montageanweisung berufen. Mit einer regelsicheren Fachmontage nach Angaben des Herstellers und mit einer ordnungsgemäßen Dokumentation sind die Verarbeiter immer auf der sicheren Seite. Schließlich hängen Menschenleben davon ab.

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