Auf die Schippe genommen
Tonne
Wenn jemand einen Bock geschossen hat, heißt das nicht unbedingt, dass er Jäger ist. Und steht einem Unternehmen das Wasser bis zum Hals, kann ein Schwimmkurs kaum helfen. Wer Redensarten allzu wörtlich nimmt, kann schnell in Teufels Küche kommen. Das zeigt ein vom LAG Hamm entschiedener Fall. Hier wurde einem Sachbearbeiter außerordentlich gekündigt, weil er zahlreiche Akten vernichtet hatte. Sein Vorgehen verteidigte er damit, dass seine Teamleiterin zu einem Kollegen gesagt hatte, dass dieser "die verjährten Fälle (. . . ) in die Tonne kloppen" könnte. Nachdem der Verwaltungsangestellte diese Worte gehört hat, begann er, verjährte und aus anderen Gründen nicht bearbeitete Vorgänge zu vernichten. Vor Gericht hatte er mit dieser Verteidigung keinen Erfolg. Das LAG Hamm bestätigte die Rechtmäßigkeit der Kündigung. Damit hat der Sachbearbeiter nicht nur die Akten sondern auch seinen Job in die "Tonne gekloppt." aw
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