Außen Holzfaser, innen Zellulose

Gutachten bescheinigt beidseitige Brandbeanspruchbarkeit

Inthermo Dämmstoffe
Außen Holzfaser, innen Zellulose: Isocell-Zellulose-Einblasdämmung hat im Gefach des Inthermo Holzfaser-WDVS den Vorteil, dass das Dämmmaterial jeden noch so kleinen Winkel füllt. Das Umdämmen im Gefach platzierter Versorgungsleitungen und Rohre erfolgt gleichfalls lückenlos. Foto: Isocell

OBER-RAMSTADT/NEUMARKT AM WALLERSEE (ABZ). - Das Inthermo Holzfaser-WDVS kann ab sofort auch in brandschutztechnischer Hinsicht mit Isocell Zelluloseeinblasdämmung kombiniert werden. Eine gutachterliche Stellungnahme des Brandschutz-Sachverständigenbüros IBB vom März 2015 attestiert der geprüften Wandkonstruktion, dass das im Oktober letzten Jahres von der MFPA Leipzig für fünf Varianten ausgestellte Brandschutz-AbP Nr. P-SAC-02/III-679 für Ausführungen mit Isocell Zelluloseeinblasdämmung als nahezu gleichwertig anzusehen ist. Darüber hinaus wird dem mit Isocell-Zellulose gedämmten und mit Inthermo Holzfaser-WDVS beplankten Holzrahmenbau beidseitige Brandbeanspruchbarkeit bescheinigt, was dessen Einsatzmöglichkeiten zusätzlich auf Gebäudeabschlusswände erweitert."Für Zimmereien, Fertighausanbieter und Bauträger ist die gutachterliche Stellungnahme ein wichtiges Signal, dass mit dem Inthermo Holzfaser-WDVS auch Reihenhäuser in Holzrahmenbauart auf hohem brandschutztechnischen Niveau gebaut werden können. Inthermo ist damit der erste Anbieter eines bauaufsichtlich zugelassenen Holzfaser-WDVS, der Gebäudeabschlusswände mit der Klassifizierung F 30-B innen/F 90-B außen nach neuesten Regelwerken ausführen darf", betont Stefan Berbner, Geschäftsführer des ökologisch orientierten WDVS-Anbieters Inthermo in Ober-Ramstadt/Hessen. Aufgrund einer Gesetzesänderung ist die Gültigkeit sämtlicher alter Allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (AbP), abgelaufen. Nach nunmehr geltendem Recht dürfen nur die Materialien, die beim Brandschutztest auch tatsächlich in die zu prüfende Konstruktion eingebaut waren und somit getestet werden konnten, als geprüft bescheinigt werden. Da diese Prüfungen des Inthermo Holzfaser-WDVS zum Zeitpunkt des Beginns der Zusammenarbeit mit Isocell bereits stattgefunden hatten, musste eine gutachterliche Stellungnahme eingeholt werden, die die Vereinbarkeit eines zellulosegedämmten Inthermo WDVS mit den neuesten Brandschutzbestimmungen bescheinigt.

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Jetzt auch mit Zellulose im Gefach: Das Inthermo Holzfaser-WDVS gilt als einer der Klassiker unter den natürlichen Fassadendämmungen. Durch die Kooperation mit Isocell wird die Vielfalt seiner zulässigen Ausführungen im Holzbau gleich um mehrere brandschutztechnisch geprüfte Varianten bereichert. Foto: Inthermo

Die gemeinsame Projektarbeit von Inthermo und Isocell begann Ende 2014. Inthermo brachte das Wissen über holzfasergedämmte Wandaufbauten mit, Isocell das Know-how für eine fortschrittliche Zellulose-Einblasdämmung. Damit in der Praxis auch zusammenbleiben darf, was zusammenpasst, war eine gutachterliche Beurteilung der Brandschutzeigenschaften des Inthermo WDVS mit Holzfaserbeplankung außen und Zelluloseeinblasdämmung innen der nächste logische Schritt. Ergebnis: Die gutachterliche Stellungnahme des Sachverständigenbüros IBB aus Groß Schwülper erteilt in brandschutztechnischer Hinsicht grünes Licht für den Einsatz des Inthermo Holzfaser-WDVS in Kombination mit Isocell Zellulosedämmung im Holzrahmenbau.Die gutachterliche Stellungnahme des Sachverständigenbüros IBB bescheinigt dem Inthermo WDVS, dass bei mehrlagig bekleideten Wandkonstruktionen auf der Wandinnenseite mehrere zusätzliche Unterkonstruktionen zwischen den Beplankungen bzw. Bekleidungen aus Holz oder Metallprofilen als Installationsebene ausgeführt werden können. Dabei dürfen die Hohlräume der Installationsebene sowohl ohne als auch mit Hohlraumdämmung ausgeführt sein. Voraussetzung ist, dass der eingebrachte Dämmstoff mindestens der Baustoffklasse B2 entspricht, was bei der Zellulose-Einblasdämmung von Isocell der Fall ist. Außerdem muss die Dämmung aus losen Isocell Zellulosefasern gemäß allgemein bauaufsichtlicher Zulassung (abZ) Z-23.11-280 mit einem Mindestvolumen von 50 kg/m³ eingebracht sein. Weiterhin dürfen auf der Wandinnenseite Bekleidungs- bzw. Beplankungslagen aus Holzwerkstoffplatten, die mindestens der Baustoffklasse B2 angehören, bzw. Gipsplatten wie z. B. Gipskarton-Bauplatten oder Gipskarton-Feuerschutzplatten nach DIN 18180 angeordnet werden. Auch Gipsfaserplatten nach EN 15 283-2, besser bekannt als Fermacell-Gipsfaserplatten, dürfen verbaut werden. Zur Innenbeplankung kommen aus brandschutztechnischer Sicht auch Holzwerkstoffplatten (z. B. OSB nach DIN 13986) und sogar eine Holzschalung mit dicht gestoßener Nut+Feder-Verbindung in Betracht, sofern die Rohdichte 600 kg/m³ übersteigt.

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