Auszeichnung

FCN erhält IBR-Siegel

F. C. Nüdling Auszeichnung Baustoffe
IBR-Geschäftsführer Reimut Hentschel (l.) übergibt die Urkunde an Hans-Jürgen Amend, Vertriebsleiter der F. C. Nüdling Fertigteiltechnik GmbH + Co. KG. Foto: F.C. Nüdling Fertigteiltechnik

Fulda (ABZ). – Die Faktoren Umweltschutz und Wohngesundheit spielen für viele Bauherren eine wichtige Rolle. Vor diesem Hintergrund hat das Institut für Baubiologie Rosenheim GmbH (IBR) bereits 1982 das IBR Prüfsiegel geschaffen. Im Jahr 2015 hatte die F. C. Nüdling Fertigteiltechnik GmbH + Co KG aus Fulda seine Liapor Massivwand LAC 2 0,55 in diesem Sinne prüfen lassen. Das Ergebnis: Die Auszeichnung "Baubiologisch geprüft und empfohlen" gilt nun auch für die FCN Massivwand LAC 8 1.8 und alle FCN Liapor Massivwände.Die FCN Liapor Massivwände überzeugten durch ihre guten wärme- und schalltechnischen Eigenschaften. Zudem bieten alle FCN-Wandsysteme ideale Voraussetzungen zur Verbesserung des Wohnklimas. Sie sind frei von allen bekannten Wohngiften wie bspw. Bioziden, Schwermetallen und flüchtigen organischen Verbindungen (VOC). Außerdem werden sie nur aus baubiologisch vollkommen unbedenklichen Rohstoffen hergestellt. Zudem sind die Wände diffusionsoffen, nicht brennbar und eignen sich aufgrund ihrer Schadstofffreiheit sogar für Allergiker.Auch spezielle architektonische Vorgaben sind mit den FCN-Massivwandsystemen problemlos zu realisieren. Die durchdachten Detaillösungen, gepaart mit industrieller und individueller Fertigung, finden sowohl bei Architekten als auch bei Bauherren Anklang. Ein hoher Vorfertigungsgrad mit Elektroleerverrohrung, Fenster- und Türaussparungen und, falls gewünscht, bereits werksseitig aufgetragenem Innenputz erlaubt einen optimierten, sicheren und schnellen Bauablauf. Auf diese Weise ist eine Fertigstellung des Rohbaus innerhalb weniger Tage möglich.Ziel des IBR Gütesiegels ist es, dem gesundheits- und umweltbewussten Verbraucher die Möglichkeit zu geben, sich in seiner Wohnumgebung vor gesundheitlichen Schäden durch Baustoffe und Einrichtungsgegenstände zu schützen. Als Grenzwerte gelten die Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation WHO.

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