Bauindustrie zur "Infrastrukturgesellschaft Verkehr"

Erfolg der Neuordnung nicht zerreden

Berlin (ABZ). – "Die Neuordnung der Bundesfernstraßenfinanzierung gehört zu den bedeutenden verkehrspolitischen Erfolgen dieser Legislaturperiode. Dieser Erfolg darf in der laufenden Debatte über die Infrastrukturgesellschaft Verkehr nicht zerredet werden." Mit diesen Worten kommentierte in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie Michael Knipper die aktuelle Debatte über die Ausgestaltung der Infrastrukturgesellschaft Verkehr. Für die Bauindustrie gehöre zu dieser Neuordnung die Umstellung der Bundesfernstraßenfinanzierung von der Haushalts- auf die Nutzerfinanzierung, aber auch die Errichtung der Infrastrukturgesellschaft Verkehr, in der die Nutzergebühren zusammengeführt werden sollen. Knipper: "Nur so kann sichergestellt werden, dass die Straßennutzungsgebühren wieder für die Planung, den Bau, die Erhaltung und den Betrieb der Bundesautobahnen eingesetzt werden." "Die deutsche Bauindustrie lehnt deshalb den Vorschlag des Bundesrechnungshofes, die Infrastrukturgesellschaft Verkehr allgemein aus Haushaltsmitteln zu finanzieren ab", erläuterte Knipper. In diesem Fall wäre die Investitionstätigkeit der Gesellschaft weiterhin von den Unwägbarkeiten der jährlichen Haushaltsaufstellung abhängig. Die angestrebte Planungssicherheit würde nicht erreicht, die Gesellschaft hätte mit den gleichen Problemen zu kämpfen, wie die heutigen Landesauftragsverwaltungen. Die Bauindustrie halte deshalb an dem "Prinzip des Finanzierungskreislauf Straße" fest.Wenn die Gesellschaft aufgrund umsatzsteuerrechtlicher Probleme und drohender Mehrbelastungen für den Straßennutzer nicht selbst als Mautgläubigerin auftreten könne, sollte zumindest eine Lösung gefunden werden, die sicherstellt, dass die auf der Autobahn eingenommenen Lkw-Gebühren und später auch das Aufkommen aus der Pkw-Vignette der Gesellschaft auf einfachgesetzliche Grundlage der Gesellschaft zugeführt werden. "Dies ist auch eine Frage von Akzeptanz. Der Straßennutzer muss die Gewissheit haben, dass die Gebühren in die Straße reinvestiert werden", forderte Knipper. Knipper forderte darüber hinaus, dass die Entscheidung des Koalitionsausschusses vom 29. März 2017, in der sich die Koalitionsparteien auf die Fortführung von ÖPP als Beschaffungsvariante für Autobahnstrecken verständigt hatten, uneingeschränkt respektiert wird. Die Bauindustrie sei sehr verwundert, dass der Bundesrechnungshof einen Vorschlag vorgelegt habe, nach dem eine Vergabe von Teilnetzen oberhalb der Kriterien 100 km Streckenlänge, 500 Mio. Euro Auftragswert und zehn Jahre Vertragslaufzeit ausgeschlossen werden soll. Es liege nah, dass hierdurch ein Ausschluss von Strecken-ÖPP durch die Hintertür vorbereitet wird. Knipper: "Das unselige ÖPP-Bashing aus Kreisen der Linken, der Gewerkschaften und des Bundesrechnungshofes muss ein Ende haben."

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