Baustellenkennzeichnung

Gütezeichen am Bauzaun verdeutlicht Qualitätsanspruch des Unternehmens

Auftragsvergabe Gütebestimmungen und Gütezeichen
Bei den Baustellenbesuchen der Prüfingenieure weisen die Unternehmen ihre Erfahrung und Zuverlässigkeit sowie ihre Ausstattung in Bezug auf Personal und Betriebseinrichtungen und Geräte nach. Fotos: RAL

SANKT AUGUSTIN (ABZ). - Mit der Vergabe von Aufträgen ausschließlich an qualifizierte Firmen werden Kommunen ihrer haushaltsrechtlichen Verantwortung gerecht. Eine zuverlässige Bauausführung verbessert die Wirtschaftlichkeit der Abwassernetze; daraus resultieren geringere Unterhaltskosten sowie eine längere Nutzungsdauer – hierin besteht Konsens zwischen den Beteiligten. Dementsprechend fordern Auftraggeber und Netzbetreiber vor Auftragsvergabe einen Eignungsnachweis der Bieter. Eine zwischen Auftraggebern, Ingenieurbüros und Auftragnehmern abgestimmte Grundlage zur Bewertung der Eignung bietet die Gütesicherung RAL-GZ 961: Unternehmen mit Gütezeichen Kanalbau haben für bestimmte Ausführungsbereiche ihre technische Leistungsfähigkeit, besondere Erfahrung und Zuverlässigkeit nachgewiesen.

Die Praxis zeigt, so die RAL, dass die konsequente Anwendung der Gütesicherung Vertrauen bei den beteiligten Partnern schafft. Mit dem Gütezeichen am Bauzaun verdeutlicht ein Kanalbauunternehmen den eigenen Qualitätsanspruch. Die Erfüllung der gestellten Anforderungenist Ausdruck eines unternehmerischen Grundverständnisses, das auf Fairness im Wettbewerb und der Verantwortung für Umwelt und Gesellschaft basiert. Von der RAL-Gütesicherung würden dabei Auftraggeber und qualitätsorientierte Auftragnehmer gleichermaßen profitieren. Je konsequenter die Gütesicherung von den Beteiligten angewendet würde, desto größer sei der Nutzen für Qualität und fairen Wettbewerb. Unternehmen mit Gütezeichen Kanalbau böten Auftraggebern wichtige Bausteine, die Grundlage für eine fachgerechte Ausführung sind.

Ebenso wichtig sei ein weiterer Grundgedanke: Die Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 ist ein gemeinsames Projekt von Auftraggebern und Auftragnehmern und wird von beiden Seiten mit Leben gefüllt. Die Mitglieder treffen sich im Rahmen von Veranstaltungen der Gütegemeinschaft und finden dort ein Forum zum Meinungsaustausch. Sachverhalte rund um das Thema Ausführungsqualität werden gemeinsam diskutiert. Der Zusammenschluss von Auftraggebern, Ingenieurbüros und qualitätsorientierten Auftragnehmern verbessert das wechselseitige Verständnis und schafft die Grundlage für partnerschaftlichen Umgang.

Die personelle und fachliche Qualifika-tion des Bieters ist für die Vergabe öffent-licher Aufträge ein maßgebliches Entscheidungskriterium. In den Güte- und Prüf-bestimmungen finden sich detaillierte Anforderungen an die Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bieter sowie an die Dokumentation der Eigenüberwachung. Im Einzelnen gehören hierzu Anforderungen an Personal, Betriebseinrichtungen und Geräte, Nachunternehmer und Eigenüberwachung. Gütezeicheninhabern wird die Erfüllung die-ser Qualifikationsmerkmale kontinuierlich durch den Güteausschuss in Zusammenarbeit mit den beauftragten Prüfingenieuren bestätigt. Die Zusammensetzung des Güteausschusses gewährleistet, dass die Interessen aller beteiligten Parteien in dessen Entscheidungen und damit das Anforderungsniveau des Eignungsnachweises einfließen. Dabei kommen die verschiedenen Bausteine des Dienstleistungspaketes Gütesicherung Kanalbau zum Tragen. Sichergestellt wird die Aussagekraft des Qualifikationsnachweises der Firmen unter anderem durch die kontinuierliche Beratung und Überprüfung durch die vom Güteausschuss beauftragten Prüfingenieure.

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Auftragsvergabe Gütebestimmungen und Gütezeichen
Gütezeicheninhaber melden sämtliche Baustellen. Dazu steht das System "Baustellenmeldungen Online" zur Verfügung.

Bei deren Firmen- und Baustellenbesuchen weisen die Unternehmen ihre Erfahrung und Zuverlässigkeit sowie ihre Ausstattung in Bezug auf Personal und Betriebseinrichtungen und Geräte nach. Besondere Erfahrung des Unternehmens und des eingesetzten Personals für den jeweiligen Bereich belegen Nachweise über entsprechende Tätigkeiten.

Die Zuverlässigkeit wird durch Vorlage eines Organisationsmanagements dokumentiert und bei den unangemeldeten Baustellenbesuchen in situ immer wieder erneut geprüft und bestätigt. Hinzu kommen aussagekräftige Referenzen wie zum Beispiel Abnahmeprotokolle. Bei der Überprüfung der Ausstattung des Unternehmens geht es insbesondere um das Personal.So muss zum Beispiel beim offenen Kanalbau ein Verantwortlicher mit erfolgreicher dreijähriger Tätigkeit im Kanal- oder Rohrleitungsbau, Fachpersonal in angemes-sener Zahl entsprechend dem jeweiligen Auftragsumfang sowie die Schulung durch überbetriebliche Fortbildungsmaßnahmen nachgewiesen werden.

In Summe lassen Gütezeicheninhaber pro Jahr etwa 8000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter allein über Veranstaltungender RAL-Gütegemeinschaft Kanalbau schulen. Hinzu kommt die Teilnahme an den Schulungen anderer Ausbildungsträger, wie zum Beispiel der DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.

Hieran wird deutlich, dass Gütezeicheninhaber nachweislich und kontinuierlich den notwendigen Aufwand betreiben, um zur Abwicklung der beauftragten Maßnahmen qualifiziertes Personal zu stellen. Ihre besondere Erfahrung weisen Gütezeicheninhaber auch nach der Gütezeichenver-leihung zum Beispiel über die Meldung ihrer Maßnahmen im Login-Bereich unter www.kanalbau.com stetig nach.

In 2011 gaben 25.000 Baustellenmeldungen einen hervorragenden Überblick über das, was draußen auf den Kanalbaustellen passierte. Die Übersicht zu den abgewickelten Maßnahmen können Gütezeicheninhaber über ihren passwortgeschützten Login-Bereich ausdrucken und als Projektliste nutzen, ebenso wie weitere Angaben zur Qualifikation, etwa zu Stammdaten, Personal, Schulung und Geräteausstattung. Der so genannte Leitfaden für die Eigenüberwachung ist eine Arbeitshilfe für Auftraggeber und Gütezeicheninhaber zur Dokumentation einer maßnahmenbezogenen Eigenüberwachung. Die konsequente Anwendung der Leitfäden ist Gewähr für eine Eigenüberwachung auf Grundlage der allgemein anerkannten Regeln der Technik. Gütezeicheninhaber prüfen und dokumentieren auf dieser Grundlage für alle Beurteilungsgruppen die Einhaltung der maßgeblichen Parameter. Leitfäden existieren für die Ausführungsbereiche Offener Kanalbau (AK), Vortrieb (VP, VM/VMD, VO/VOD), Inspektion (I), Reinigung (R) und Dichtheitsprüfung (D).

Die Leitfäden stellen ein Muster dar für den Mindestumfang der Eigenüberwachung und bieten ein Beispiel für die Dokumentation auf der Baustelle. Ihre Verwendung ist ein Angebot der Gütegemeinschaft Kanalbau. Alternativ kann die Eigenüberwachung in einer individuell angepassten Form dokumentiert werden, die im Rahmen von Qualitätssicherungssystemen erstellt wurde. Gütezeicheninhaber der Beurteilungsgruppe "Sanierung" verfügen über ein für das jeweilige Verfahren individuelles Handbuch, in dem die zum Einsatz kommenden Materialien genannt sind. Zu diesen Materialien existiert eine nach den aktuellen Regelwerken vollständige Materialprüfung.

Weiterhin sind im Handbuch Anforderungen an Verfahren, Ausführung und Eigenüberwachung definiert. Auftraggeber können auf Grundlage dieser Eigenüberwachung die Einhaltung der relevanten Parameter bei der Sanierung kontrollieren.

Auftraggeber mit einem Zugang zum Log-in-Bereich der Gütegemeinschaft, können die individuellen Muster für die Dokumentation der Eigenüberwachung von Gütezeicheninhabern S für beauftragte Maßnahmen abrufen. Hiermit steht ebenfalls ein wichtiges Instrument zur Verfügung, welches Aussagen über Qualifikation und Zuverlässigkeit eines Unternehmens ermöglicht. Um eine fachgerechte Ausführung zu erreichen, benötigen nicht nur Gütezeicheninhaber aktuelles Know-how; auch Auftraggeber und Ingenieurbüros sichern sich über die RAL-Gütegemeinschaft Zugang zu einem umfangreichen und regional gut erreichbaren Schulungsangebot. In den Schulungen werden die Anforderungen der DIN EN-, DIN- und DWA-Regelwerke zur fachgerechten Ausführung dargestellt. Auftraggeber und Ingenieurbüros sichern so die Qualifikation der Mitarbeiter, die damit auf dem aktuellen Kenntnisstand der allgemein anerkannten Regeln der Technik sind.

Auftraggeber und Ingenieurbüros haben mit dem vom Güteausschuss beauftragten Prüfingenieur darüber hinaus einen regionalen Ansprechpartner in Bezug auf Thema Qualität und Qualifikation. Die Prüfingenieure verstehen sich als neutrale Ansprechpartner mit dem Ziel, im Zusammenspiel aller Beteiligten, die Qualität bei der Herstellung und Instandhaltung von Abwasserkanälen und -leitungen stetig zu verbessern.

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