Bauvertragsrecht

Bundesregierung stärkt Rechte der Verbraucher

Berlin (dpa). – Verträge zwischen privaten Bauherren und Bauunternehmern sollen in Zukunft klare Fristen und mehr Details zu einzelnen Leistungen enthalten. Das sieht ein Gesetzentwurf des Justizministeriums vor, den das Bundeskabinett jetzt verabschiedete. Strittig war bis kurz vor der Kabinettssitzung die Frage gewesen, was passiert, wenn der Bauherr nach Baubeginn größere Veränderungen – also z. B. den Bau eines weiteren Stockwerks – beschließt. "Ein Hausbau ist nicht immer im Detail planbar. Er erstreckt sich oft über längere Zeit, in der sich Wünsche und Bedürfnisse ändern können", erklärte Justizminister Heiko Maas (SPD). Der nun vorgelegte Gesetzentwurf ermögliche es Bauherren und Unternehmern, einvernehmliche Lösungen zu finden. Vorteile bietet das Gesetzesvorhaben auch Handwerkern und Bauunternehmern, die beim Kunden fehlerhafte Materialien eingebaut haben. Sie sollen vom Verkäufer künftig nicht nur Ersatz für die Ware fordern können, sondern auch die Kosten für Aus- und Einbau erstattet bekommen. Diese Pflicht hatten die Verkäufer von Baumaterialien bislang nur gegenüber den Verbrauchern.

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