Bauvertragsrecht verabschiedet

Berlin (dpa). – Häuslebauer sollen künftig ruhiger schlafen können – dieses Ziel verfolgt die Reform des Bauvertragsrechts, die der Bundestag jetzt verabschiedet hat. Die Verträge zwischen privaten Bauherren und Bauunternehmern müssen künftig mehr Details und klare Fristen enthalten, was den Verbraucherschutz verbessern soll. Zudem können die Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen einen Hausbauvertrag widerrufen, wenn sich ihre Pläne kurzfristig ändern. Die Baufirma muss in Zukunft einen verbindlichen Termin angeben, zu dem das Gebäude fertig wird. Zudem muss der Auftraggeber eine detaillierte Baubeschreibung erhalten, in der einzelne Leistungen und Materialien konkret benannt werden. Vorteile gibt es ferner für Bauunternehmer, die bei einem Kunden fehlerhaftes Material eingebaut haben. Sie sollen vom Verkäufer der Mangel-Ware künftig nicht nur Ersatz für das Material verlangen können, sondern auch die Erstattung der Aus- und Einbaukosten.

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