"Billig wird teuer!"

Qualifikation für Auftragsvergaben entscheidend

Baustellen
Entsprechend der Vorgaben in den Güte- und Prüfbestimmungen besucht der Prüfingenieur in definierten Intervallen die Baustellen der Gütezeicheninhaber. Foto: Güteschutz Kanalbau

BAD HONNEF (ABZ). - Bei der Vergabe von Bauaufträgen wird häufig mit harten Bandagen gekämpft. Nicht selten entscheidet, bedenklicher Weise, der niedrigste Preis über den Erhalt eines Auftrags. Aber auch die Qualifikation eines Betriebes für die ausgeschriebenen Arbeiten ist ein wichtiges Kriterium für den Auftraggeber, weiß man beim Güteschutz Kanalbau e. V. Ein Umstand, den Tiefbauunternehmen angesichts des starken Wettbewerbs nicht außer Acht lassen sollten.

Bei der Bewerbung um einen Bauauftrag ist man in der Regel selten allein. Leider, so der Güteschutz Kanalbau e. V., ist unbeachtet der übrigen Kriterien allzu oft auch im Tiefbau ausschließlich der niedrigste Angebotspreis maßgebend für den Zuschlag. Deshalb sei es in den letzten Jahren zur gängigen Praxis geworden, dass Bauleistungen zu Dumpingpreisen angeboten werden. Zu Preisen, die es den betroffenen Unternehmen schwierig machen, rentabel zu wirtschaften.

Wie reagieren Auftraggeber auf diese Entwicklung? Eine berechtigte Frage, meint auch der Güteschutz Kanalbau, denn sie tragen letztendlich die Verantwortung. Unter anderem für den einwandfreien Betrieb und die nachhaltige Sicherung des Allgemeingutes Kanalinfrastruktur, aber auch für den sorgfältigen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Deshalb würden Auftraggeber eine qualitativ hochwertige Bauausführung entsprechend der von ihnen gestellten Anforderungen erwarten. Doch welchen Einfluss hat das auf das Vergabeverhalten?

Dem Güteschutzverein zufolge habe in diesem Zusammenhang ein Umdenken stattgefunden. Vom Grundsatz, dass immer der billigste Bieter den Auftrag bekommt, habe sich die Vergabepraxis aufgrund einschlägiger Erfahrungen teilweise entfernt. Hierin sind sich Franz Görtz, alleiniger Inhaber und geschäftsführender Gesellschafter der L. Elenz GmbH & Co. KG, Konz (RP), und Geschäftsführer Jürgen Thelen einig. In den letzten Jahre sei es bei Submissionen mehrfach dazu gekommen, dass mittelständisch geprägte Familienunternehmen mit ihren Angeboten zwar an zweiter oder dritter Stelle lagen, den Auftrag aber dennoch zugesprochen bekamen, da der Auftraggeber neben dem Angebotspreis insbesondere auch die Voraussetzungen dafür prüfen würden, dass die angebotene Leistung mängelfrei erbracht werden kann.

Ausschlaggebend sei demnach der Umstand gewesen, dass das jeweilige Unternehmen über die vom Auftraggeber geforderte Qualifikation verfügte, auch hierin stimmen Görtz und Thelen überein. "Neben der Zertifizierung nach DVGW-Arbeitsblatt GW 301 zählt das RAL-Gütezeichen Kanalbau hierzu", erklärt Görtz, der 1963 in ein Unternehmen eintrat, in dem sich Qualität und Qualifikation zu den wichtigsten Bausteinen der Unternehmensphilosophie entwickelt haben. Früh hat sich das Unternehmen konsequent mit dem Qualitätsanspruch der RAL-Gütesicherung GZ 961 auseinandergesetzt. "Mit der Mitgliedsnummer 2749 gehörten wir zu den ersten in der Region, die ein Gütezeichen verliehen bekommen haben", weis Görtz. Seit 15 Jahren führt Elenz das Gütezeichen der Beurteilungsgruppe AK 2, seit 2010 die Gruppe AK 1.

Und das mache sich bei Ausschreibungen durchaus positiv bemerkbar. "Auftraggeber erkennen, dass entlang der Wertschöpfungskette im Kanalbau der Qualität der Vorzug gegenüber dem reinen Preisargument gegeben werden muss – angefangen bei der Planung über die Wahl des Bauunternehmens bis hin zu Kanalinspektionen und Sanierungsverfahren", erklärt Hans-Willi Bienentreu, ein vom Güteausschuss der Gütegemeinschaft Kanalbau beauftragter Prüfingenieur, der die Fa. Elenz seit Beginn der Mitgliedschaft in der Gütegemeinschaft betreut hat. Eine zuverlässige Bauausführung verbessert die Wirtschaftlichkeit der Abwassernetze; daraus resultieren geringere Unterhaltskosten sowie eine längere Nutzungsdauer – diese Sichtweise machen sich immer mehr Kommunen und Netzbetreiber zu eigen. Dementsprechend fordern sie vor Auftragsvergabe einen Eignungsnachweis der Bieter, etwa die zwischen Auftraggebern, Ingenieurbüros und Auftragnehmern abgestimmte Grundlage zur Bewertung der Eignung, wie sie die Gütesicherung RAL-GZ 961 bietet.

Halten sich alle Beteiligten an die Spielregeln, kommt es dann auch mal zu den beschriebenen Submissionsergebnissen, bei denen sich Görtz und Thelen in dem eingeschlagenen unternehmerischen Kurs bestätigt sehen. Gleichzeitig wünschen sie sich im Sinne der Qualität und des fairen Wettbewerbs, dass diese Beispiele Schule machen und noch mehr Auftraggeber konsequent Anforderungen definieren und Spielregeln einhalten. Auftraggeber müssen sich schon aus normativen Gründen vergewissern, dass die beauftragten Firmen geeignet sind, etwa mit Blick auf die DIN EN 1610, Abschnitt 15. "Grundsätzlich ist der Auftraggeber für die Prüfung der Bietereignung und damit für die Beauftragung eines qualifizierten Unternehmens verantwortlich", stellt Bienentreu fest.

Görtz, Thelen und Bienentreu sind sich einig: Die Gütesicherung hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einer festen Größe in der Kanalbaubranche entwickelt. "Mit dem Gütezeichen am Bauzaun verdeutlicht ein Kanalbauunternehmen den eigenen Qualitätsanspruch", erklärt Hans-Willi Bienentreu. Die Vorteile der Zugehörigkeit zur Gütegemeinschaft, auch die materiellen, sind keineswegs nur graue Theorie. Das mit dem Gütezeichen transportierte Selbstverständnis der Mitglieder findet in einer Reihe von Folgemaßnahmen seinen Ausdruck. Wichtig sei: Die Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 ist ein gemeinsames Projekt von Auftraggebern und Auftragnehmern.

Das sorge für die erforderliche Neutrali-tät, müsse aber auch sprichwörtlich gelebt werden. Etwa indem die Spielregeln eingehalten werden. "Hierzu zählt auch, dass der Auftraggeber regelmäßig kontrolliert, dass die gestellten Anforderungen vor Ort umgesetzt werden", so Bienentreu. "Denn nur diese Konsequenz verbessert das wechselseitige Verständnis und schafft die Grundlage für einen partnerschaftlichen Umgang."

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