Bodengutachten

Ausgangszustandsbericht

Berlin (ABZ). – Die Weiterbildung "Bodengutachten" am 19. April im HDT Berlin beschäftigt sich mit der Richtlinie der EU über Industrieemissionen (IE-RL). Diese beinhaltet die Pflicht zur Erstellung eines Ausgangszustandsberichtes im Rahmen des immissionschutzrechlichen Genehmigungsverfahrens. Dieser dient der Beweissicherung des Zustandes von Boden und Grundwasser vor Inbetriebnahme der Anlage und ist Grundlage der Rückführungspflichten des Betreibers bei einer späteren Stilllegung der Anlage.

Die vielfältigen Aspekte des Ausgangszustandsberichtes gilt es daher zu beachten. Betreiber müssen wissen welche Stoffe und Mengen der Ausgangszustandsbericht umfasst, welche Anlagen und Betriebsteile einzubeziehen sind und wie der Bericht aufzubauen ist. Welche Inhalte müssen zwingend angegeben sein und welche Besonderheiten sind zu bedenken. Frage ist auch, in welchen Fällen er überhaupt erstellt werden muss. Zur Vereinheitlichung der Vorgehensweise hat die Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Boden (LABO) unter Beteiligung der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) eine Arbeitshilfe erstellt.

Das Seminar vermittelt die erforderlichen Hintergrundkenntnisse für Betreiberverantwortliche, Berater und Ingenieurbüros sowie für Beteiligte aus Fach- und Vollzugsbehörden zur sachgerechten Anwendung der IE-RL in Bezug auf den Ausgangszustandsbericht. Außer der Darstellung der rechtlichen Grundlagen, der Inhalte und der Vorgehensweise im Rahmen der Berichterstellung werden auch praxisbezogene Falldarstellungen diskutiert. Darüber hinaus ist Platz für Erörterungen. Nähere Infos finden Interessierte beim Haus der Technik e. V. unter Tel. 0 30/39 49 34 11 (Heike Cramer-Jekosch), oder direkt unter www.hdt-essen.de.

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