Effektive Projekte

Bauzeiten minimieren und Gerichtsverfahren vermeiden

von:

Karsten Steffgen und Andrea Wegner-Katzenstein

Trier. - Die deutsche Bauindustrie entwickelt sich, insbesondere getrieben durch Impulse aus dem Wohnungsbau, stetig positiv. Die Auftragseingänge erreichten 2016 den höchsten Wert seit 20 Jahren. Die Branche kämpft allerdings seit Jahren mit einer unterdurchschnittlichen Produktivitätsentwicklung. Konflikte sind in der Baubranche an der Tagesordnung. Sie führen in allen Phasen zu massiven Produktivitätsverlusten und Verzögerungen. Die Komplexität und Dynamik der Bauprojekte, die Vielzahl der Parteien, Kompetenzüberschneidungen, Verantwortungszuschreibungen und Machtgefälle machen die Baubranche zu einem ganz besonderen Konfliktfeld.

Streitigkeiten enden nicht selten vor Gericht. In kaum einem anderen Sektor wird so viel prozessiert. Gerichtsverfahren sind häufig langwierig. Die durchschnittliche Verfahrensdauer beträgt allein in der ersten Instanz sieben Monate. Dies bindet über einen langen Zeitraum bei allen Beteiligten Kapazitäten. Die Mandatierung von Rechtsanwälten und Sachverständigen ist mit hohen finanziellen Kosten verbunden. Der Ausgang eines Gerichtsprozesses ist unsicher. Die Schuldfrage ist aufgrund der Komplexität der Projekte und Vielzahl der Akteure häufig nicht eindeutig zu klären. Gerichtsprozesse führen letztendlich in der Regel zur Spaltung der Geschäftspartner.

Die von der Bundesregierung eingesetzte Reformkommission Bau von Großprojekten empfiehlt außergerichtliche Streitbeilegungsmechanismen stärker zu nutzen, um entstehende Konflikte möglichst nicht eskalieren zu lassen, sondern frühzeitig zu lösen und damit kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden.Um die außergerichtliche Konfliktbeilegung zu stärken und gleichzeitig die Gerichte zu entlasten hat sich der Gesetzgeber für die Förderung von Mediationsverfahren ausgesprochen und bereits 2012 das Mediationsgesetz verabschiedet.

1999 hat der BGH in einem Grundsatzurteil auf die Kooperationspflicht der Vertragsparteien und auf eine zielgerichtete Zusammenarbeit der Baubeteiligten während der Vertragsdurchführung abgestellt. Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien über die Notwendigkeit oder die Art und Weise einer Anpassung des Vertrages oder seiner Durchführung an geänderte Umstände sollen hiernach einvernehmlich beigelegt werden.

Aufgrund dieser Faktoren steigt die Anzahl der Mediationen in der Bau- und Immobilienbranche Jahr für Jahr sowohl im Privaten Baurecht, als auch im Bereich des Öffentlichen Baurechts bei Großbauvorhaben. Die Mediation ist ein strukturiertes geführtes Verfahren. Es bietet gerade bei komplexen Auseinandersetzungen, wenn eine schnelle, einvernehmliche und auch kostengünstige Lösung gefunden werden und eine zukünftige Zusammenarbeit möglich bleiben soll die richtige Lösung.

Die Vorteile der Mediation sind offenkundig:

  1. Win-Win-Situation - Der kooperative Ansatz ist ein wesentliches Element der Baumediation. Ihr Grundgedanke besteht darin, eine Win-Win-Situation für die Konfliktparteien zu schaffen und so eine weitere Zusammenarbeit zu ermöglichen. Geschäftsbeziehungen können erhalten werden.
  2. Planungssicherheit - Mit der Abschlussvereinbarung treffen die Beteiligten eine abschließende, rechtsverbindliche Regelung. Sie müssen nicht, wie im Bauprozess verschiedene Instanzen durchlaufen. Das gibt ihnen Planungssicherheit.
  3. Schnelligkeit - Die Baumediation hat eine kurze Verfahrensdauer, Termine können flexibel vereinbart werden. Personelle Ressourcen sind nur wenig gebunden. Projektverzögerungen werden minimiert.
  4. Kosteneffizienz - Streitigkeiten binden personelle und finanzielle Kapazitäten. Das frühzeitige Erkennen und Bewältigen von Konflikten führt zur Schonung dieser Kapazitäten. Bei hohen Streitwerten entstehen – gerade im Verhältnis zu anderen Konfliktlösungsverfahren (Schiedsgericht, Adjudikation, Gerichtsverfahren) - vergleichsweise geringe Kosten für die Inanspruchnahme eines Baumediators.
  5. Allumfassend - Mögliche Einbindung Dritter in das Verfahren, um eine allumfassende Lösung zu erreichen (Haftpflichtversicherer, Subunternehmer etc.)
  6. Nachhaltigkeit - Baumediation fördert einen proaktiven, sachlichen Umgang der Projektverantwortlichen mit Konflikten. Es begreift Konflikte als Chance und erhöht die Motivation aller Projektmitglieder zur Zusammenarbeit.
  7. Effektivität - Konflikte werden in einem frühen Stadium transparent gemacht und dadurch eine spätere Konflikteskalation vermieden. Baumediation macht eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung möglich, jenseits der reinen Rechtsanwendung durch Prüfung der Ansprüche und Positionen.
  8. Eigenverantwortlichkeit - Die Parteien sind die Herren des Verfahrens und erarbeiten ihre Lösung eigenverantwortlich.
  9. Vertraulichkeit - Die Vertraulichkeit des Verfahrens schützt vor Imageverlust
  10. Freiwilligkeit - kann zu diesem Verfahren gezwungen werden und die Lösung liegt in der Hand der Beteiligten.

Warum ist die Baustelle ein solch konfliktträchtiges Feld? Welches sind die maßgeblichen Einflussfaktoren, die einen hohen Sprengstoffgehalt bedingen?Bei der Umsetzung eines Bauprojektes kommt es oftmals zu Kompetenzüberlagerungen zwischen den Beteiligten. Mit Blick auf die ordnungsgemäße Durchführung des Projektes überschneiden sich während der gesamten Bautätigkeit bspw. die Kompetenzen des Architekten und des ausführenden Bauunternehmers. Beide schulden aus ihrem Werkvertrag dem Bauherrn die Realisierung des Projektes nach geltenden Regeln der Bautechnik. Daher haben beide bspw. ein Mitspracherecht hinsichtlich der Auswahl von Subunternehmern und Baustoffen. Entscheidungen des Architekten sind meist qualitäts- und gestalterisch getrieben. Bauunternehmen handeln kosten- und zeitoptimierend. Nicht selten kommt es daher zu Konflikten.

Planungsfehler fallen in den Verantwortungsbereich des Architekten respektive Planers, Ausführungsfehler in den des Bauunternehmens. Ist eine Planungsvorgabe falsch, werden zwangsläufig alle darauf aufbauenden Planungen und Ausführungen fehlerhaft. Ein in einer frühen Planungsphase verursachter Fehler zeigt sich allerdings oftmals erst in der Bauausführungsphase. Diese muss das Bauunternehmen dem Bauherren bei Kenntnis anzeigen und dokumentieren, um gegebenenfalls später geltend gemachte Nachträge vom Bauherren einfordern zu können und im Schadensverlauf haftungsrechtlich abgesichert zu sein. Der Bauunternehmer wird in der Ausführungsphase auftretende Fehler in der Regel als Planungsfehler deklarieren. Architekten wiederum tendieren dazu sie als Ausführungsfehler des Bauunternehmens zu bezeichnen. Konflikte zwischen dem Bauherrn, Architekten und Bauunternehmer ist vorprogrammiert. Werden sie nicht frühzeitig erkannt und gelöst folgt nicht nur im Rahmen der Baubesprechungen eine Konfliktpotenzierung und -eskalation. Die Folge sind oftmals umfangreiche Bauverzögerungen.Jedes Bauprojekt ist einzigartig. Auf einer Baustelle trifft eine Vielzahl von Akteuren projektbezogen auf Zeit mit unterschiedlichen Interessenlagen und Unternehmenskulturen teilweise gleichzeitig aufeinander. Abläufe sind nur selten standardisiert. Von Seiten des Bauherren initiierte Veränderungen erhöhen die Komplexität zusätzlich. Der Projektleiter koordiniert Schnittstellen zu Planern, Architekten, Bauherren und Subunternehmern. Er stimmt sich mit seinem Bauteam, der Geschäftsleitung, Controlling-, Rechts- und im Falle öffentlichkeitswirksamer Sachverhalte Marketingabteilung ab.Der Weg bis zum Building Information Modeling (BIM), d.h. der Planung und Umsetzung von Bauprojekten auf vollständig digitaler Basis ist noch weit. Gerade auf dem Bau ist und bleibt der Mensch der entscheidende Faktor. Der jederzeitige Zugriff für alle wesentlichen am Bau beteiligten Personen auf aktuelle Daten zu Kosten, Mengen und Zeitabläufen, modellbasierte Kalkulationen des Bauunternehmers, die Überwachung aller Bauprozesse über ein Tool durch den Auftraggeber und die Vereinfachung der Kommunikation und Koordination im Entscheidungs- und Planungsprozess sind ein wichtiger komplexitätsreduzierender Schritt.

Das Machtgefälle zwischen Bauherrn und Bauunternehmer beruht auf dem Werkvertragsrecht. Danach schuldet der Bauunternehmer die Herstellung des versprochenen Werkes. Das Recht nimmt eine Vorleistungsverpflichtung des Auftragnehmers an. Erst wenn seine Leistungen den vertraglich vereinbarten Anforderungen entsprechen, hat er Anspruch auf Abnahme und Vergütung. Jede berechtigt verweigerte Abnahme bedeutet nach Ablauf der vertraglich festgelegten Bauzeit (sofern vereinbart) für ihn eine Konventionalstrafe. Diesen Umstand kann der Bauherr nutzen, um kostengünstigere Änderungen durchzusetzen. Die Verweigerung der Abnahme ist allerdings nur gerechtfertigt, wenn ein wesentlicher Baumangel vorliegt, der den Bezug bzw. die funktionale Inanspruchnahme des Gebäudes wesentlich behindert bzw. das Projekt nicht den vertraglichen Bestimmungen entspricht.

Häufig gewähltes Vertragsmodell zwischen Bauherrn und Bauunternehmen ist das Guaranteed-Maximum-Price-Modell, das einen Festpreis für ein „schlüsselfertiges Projekt“ festlegt. Preisüberschreitungen gehen zu Lasten des Bauunternehmens. Entsprechende Risikozuschläge fehlen jedoch aufgrund des vorherrschenden Preiskampfes mehrheitlich in den Kalkulationen. Nachtragsforderungen werden daher oftmals von vornherein angestrebt, intransparente Leistungsverzeichnisse zu eigenen Gunsten interpretiert und als Zusatzleistungen berechnet. Das durchschnittliche Nachtragsvolumen liegt bei rund elf Prozent der jährlichen Bauleistungssumme. Nachtragsleistungen bergen ein enormes Streitpotenzial. Das Bauunternehmen muss darlegen, dass es sich um echte Zusatzleistungen handelt, die weder vereinbart noch kalkuliert waren. Ungeklärte Nachträge binden Kapazitäten durch lange Verhandlungen und können erhebliche Mehrkosten verursachen. Häufig werden Nachtragsverhandlungen erst nach dem Ende der Bauausführung angestrebt und führen durch Vorfinanzierung durch den Bauunternehmer zu einer Verschlechterung der Liquidität. Diskussionen um Abrechnungsdetails, Mängeldarstellungen und Nachtragshöhe haben direkten Einfluss auf den Cash-flow. Die Mediation ist ein wichtiges Instrument zur Liquiditätssicherung.Das Machtgefälle zwischen Bauherrn und Bauunternehmen setzt sich in den Verfahren zur Ausschreibung der Gewerke fort. Um die eigene Kostensituation zu verbessern, wählen Bauunternehmen Subunternehmer, deren Preise häufig unter den bereits knapp kalkulierten ausgewiesenen Preisen des Projektes liegen. Auch die mangelnde Zahlungsmoral von Bauunternehmen führt zu Konflikten. Drohenden Insolvenzen auf Subunternehmerseite steht die sinkende Bereitschaft gegenüber, mit großen Konzernen zusammen zu arbeiten, weil sie häufig zu lange auf ihr Geld warten müssen. Bauverträge werden als Werk-/Leistungsverträge geschlossen. Geschuldet wird danach nicht ein Aufwand, sondern ein Erfolg. Die Baubeschreibung ist Bestandteil des Bauvertrages und dient zur Abgrenzung des geschuldeten Leistungsumfangs. Sie enthält detaillierte Einzelheiten des Projektes und umfasst auch Hinweise auf explizit nicht geschuldete Leistungen. Oftmals ist die Beschreibung der geschuldeten Leistung in Bauverträgen nur unzureichend und vage. Das Resultat sind Diskussionen über den eigentlichen Leistungsinhalt zwischen den Vertragsparteien während der gesamten Projektphase.Insbesondere Großbauprojekte stehen im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Nicht selten gibt es Vorbehalte und Widerstände (Demonstrationen, u.a.). Umweltschutz- und Gesundheitsfragen spielen bei Infrastrukturmaßnahmen (Straßen- und Brückenbau, Flughäfen) oft eine zentrale Rolle. Selbst interkulturelle Unterschiede wie z.B. im Streit um den Bau einer Moschee spielen eine Rolle. Multipliziert die Presse diese Widerstände, kann dies Verzögerungen bis hin zum Aus eines Bauprojektes bedeuten. Es gilt daher die Öffentlichkeit frühzeitig in das Vorhaben einzubeziehen und Interessenlagen in Einklang zu bringen.Fachexperten unterstützen die Baubranche insbesondere in den folgenden Feldern:

Baumediationen im konkreten Konfliktfall

  • wegen Vergütung und Honorar
  • wegen Haftung und Mängel
  • Leistungsbestimmungen bei unklar streitigen Vertragsauslegung
  • u.a.

Projektbegleitende Mediationen

  • Konflikte bei Bauvertragsschluss
  • sich anbahnende Konflikte im Projektverlauf·
  • Vermittlung bei Zwischenlösungen
  • u.a.

Spezielle Training, Aus- und Weiterbildungsformate für die Baubrachen

  • Seminare zur Einführung in die Baumediation
  • Kommunikations- und Konfliktmanagementtrainings für die Bauwirtschaft
  • berufsbegleitenden Ausbildung zum Baumediator und Zertifizierter Mediator nach dem Mediationsgesetz
  • u.a.

Die Streitlösungsordnung für das Bauwesen (SL Bau), die der Vermeidung und Beilegung von Streitigkeiten ohne Einschaltung staatlicher Gerichte im Zusammenhang mit Planungs- und Bauleistungen jeglicher Art dient, wurde zum 1. Juli 2016 erneuert und ermöglicht angeführt vom Mediationsverfahren vier weitere Streitlösungsverfahren.Bauschlichtungsstellen als Alternative zum klassischen Gerichtsverfahren sind bei den Handwerkskammern angesiedelt. Ziel ist ein juristischer Vergleich, der per Gerichtsvollzieher vollstreckbar ist. Das Verfahren der Bauschlichtung orientiert sich nicht an festen Regeln. Der Schlichter trifft eine verbindliche Entscheidung.

Adjudikation dient während der Planungs- und Bauphase der raschen, vorläufig bindenden Entscheidung von Streitigkeiten. Ein unparteiischer Dritter entscheidet das Verfahren mit einer vorläufig schuldrechtlich bindenden Wirkung, sofern keine gütliche Einigung zustande gekommen ist. Endgültig bindend wird die Entscheidung durch die Zustimmung der Parteien. Diese kann bei Bedarf später durch ein Schiedsgericht oder ein staatliches Gericht überprüft werden. Nach dem Verfahren steht es den Parteien demnach frei, das Gerichts- oder Schiedsverfahren einzuleiten. Aufgrund der mit dem Verfahren verbundenen hohen Kosten spielt dieses Verfahren zur Recht eine sehr untergeordnete Rolle.Bei der Streitbeilegung im Rahmen von Schiedsverfahren handelt sich um nicht-staatliche Gerichte, die allein aufgrund einer Abrede der jeweiligen Streitparteien zusammentreten und als Schiedssprüche bezeichnete Urteile aussprechen. Die Abrede erfolgt im Allgemeinen in Form eines Vertrags zwischen den Parteien. Der Schiedsspruch ist für die Parteien in der Regel rechtlich bindend und kann vor staatlichen Gerichten für vollstreckbar erklärt werden. Insbesondere die Bauwirtschaft verfügt seit Jahren überInstitutionen, die Schiedsverfahren fördern. Je nach Einzelfall können die Kosten des Verfahrens höher ausfallen als vor staatlichen Gerichten.

Erstmals zum 1. Juli 2016 wurde das Schiedsgutachtenverfahren geregelt. Dieses eröffnet den Parteien die Möglichkeit der Beurteilung von vor allem technischer, aber auch rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Fragestellungen hinsichtlich einzelner (Teil-) Streitigkeiten außerhalb des gerichtlichen Verfahrens. Damit können die Parteien gemeinsam - auch für den Fall eines späteren Gerichtsverfahrens - bestimmte Feststellungen verbindlich treffen lassen.

Beste fachliche Unterstützung, ein effizientes Prozessmanagement und eine neutrale Begleitung sind entscheidend. Wie immer gilt: tägliche Praxiserfahrung und langjähriges Know-how sind unerlässlich. Aufgrund der Vielzahl der Beteiligten ist darauf zu achten, dass möglichst alle Konfliktparteien in den Prozess eingebunden sind. Es muss herausgearbeitet werden, wer welche gesetzlichen bzw. vertraglichen Verantwortlichkeiten hat und wo sich diese ggf. überschneiden. Konfliktverursacher, die bereits aus dem Prozess der Projekterstellung ausgeschieden können integriert, Versicherer hinzugezogen werden. Allerdings gilt immer der Grundsatz: So viel wie zur Lösung nötig, so wenig wie (auch unter betriebswirtschaftlichen Aspekten) möglich. Nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass in der Praxis gerade auf Großbaustellen die Ansprechpartner und Entscheidungsträger oftmals wechseln ist eine pragmatische Herangehensweise und Steuerung zielführend. Hier zählt vor allem ein effizientes Projektmanagement mit einer klaren Zeitplanung. Je nach Größe der beteiligten Gruppen ist die Bestimmung von Vertretern sinnvoll. Dies gilt insbesondere bei Projekten mit öffentlichem Bezug, bei denen Organisationen die Interessen einer breiten Öffentlichkeit vertreten.

Generell empfiehlt sich die Mediation in allen potentiellen Konfliktfeldern einzusetzen. Sie sollte bereits präventiv so früh wie möglich eingesetzt und in allen Phasen der Auftragsabwicklung verankert werden, um von einer auftragsbegleitenden Mediation zu profitieren. Die Kosten von Konflikten, insbesondere was die Bindung von Ressourcen angeht sind nicht unterschätzt werden. Die Mediation ist sinnvoll bereits bei der Auftragsverhandlung, z.B. bei der Preiskalkulation und der Erstellung der Leistungsverzeichnisse unter technischen und planerischen Aspekten. Auch im Bauvertrag kann die Mediation als Instrument zur Streitbeilegung berücksichtigt werden. Vor Beginn der Ausführungsplanung sollten Planer, Architekt und Bauunternehmer die spätere Bauausführung gemeinsam planen und ihre Erfahrung in das Bauprojekt einbringen. So können bspw. Planungsalternativen vom Bauunternehmen auf Durchführbarkeit, Kostensenkungs- und Optimierungspotenziale untersucht werden.

Karsten Steffgen, Dipl. Kfm., BA Hons, Bankbetriebswirt, Cross-Border Wirtschaftsmediator, Systemischer Coach ist Geschäftsführer der Firma youCcom.

Andrea Wegner-Katzenstein, Rechtsanwältin, Master of Mediation, Coach, international zertifizierte Trainerin, verantwortet bei youCcom den Bereich Bau- und Immobilienbranche. Sie leitet das Team der Fachexperten in diesem Segment. Sie ist seit über 18 Jahren Mediationspraktikerin und Trainerin. Als solche bildet Sie seit 2009 erfolgreich Baumediatoren aus.

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