Erbschaftssteuer bei Unternehmensübergabe
Kaum negative Konsequenzen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nachdem die Erbschaft- und Schenkungsteuer auf Veranlassung des Bundesverfassungsgerichtes neu geregelt wurde, dürfte sich für die meisten Firmenerben kaum etwas ändern, da das Gros der Firmen zu den KMU zählt. Bis zu einem Unternehmenswert (Wert des begünstigten Vermögens) von 26 Mio. Euro müssen keine Erbschaft- oder Schenkungssteuern gezahlt werden, wenn der Betrieb sieben Jahre bei gleicher Lohnsumme fortgeführt wird.
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