In der Bauwirtschaft

Ausbildungsförderung auf breiterer Basis

WIESBADEN (ABZ). - Die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft wird branchenweit von allen Baubetrieben gemeinsam getragen. Das hat sich seit Jahrzehnten bewährt, denn die branchenweite Finanzierung trägt entscheidend dazu bei, die Ausbildungszahlen in der Baubranche stabil zu halten und so den Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften zu sichern. Für die rund 17.000 Ausbildungsbetriebe liegt der Vorteil dieses Systems darin, dass ein Großteil der Ausbildungskosten von Soka-Bau erstattet wird. Die Finanzierung dieser Ausbildungsförderung, von der die gesamte Branche profitiert, wurde durch die Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft – Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, IG Bauen-Agrar-Umwelt, Zentralverband des Deutschen Baugewerbes – nun auf eine breitere Basis gestellt.

Seit dem 1. April gilt ein betriebsbezogener Mindestbeitrag, der einmal jährlich abgerechnet wird. Die entsprechenden Tarifverträge wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt und am 14. Juli im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Höhe des Berufsbildungsbeitrags für jedes Bauunternehmen beträgt aktuell 2,1 % der Bruttolohnsumme der gewerblichen Arbeitnehmer. Bislang beteiligten sich nur solche Betriebe an der Finanzierung der Berufsausbildung, die gewerbliche Arbeitnehmer beschäftigen. Umgekehrt waren sogenannte Solo-Selbstständige, also Betriebe, die keine gewerblichen Arbeitnehmer beschäftigen, bisher von der umlagefinanzierten Berufsausbildung ausgenommen.

Mit Wirkung zum 1. April gilt für alle Bauunternehmen ein betriebsbezogener jährlicher Mindestbeitrag von 900 Euro, wenn der prozentuale Beitrag aus der gewerblichen Bruttolohnsumme diesen Betrag nicht übersteigt. Dadurch werden auch Solo-Selbstständige sowie Betriebe, die lediglich Angestellte beschäftigen, mit einem jährlichen Beitrag an der Finanzierung der Berufsausbildung beteiligt. Erstmals im Oktober/November 2015 wird für die Monate April bis September ein Beitrag von insgesamt 450 Euro abgerechnet. Zu diesem Zeitpunkt prüft Soka-Bau auch für Betriebe mit geringer Arbeitnehmerzahl und geringer betrieblicher Bruttolohnsumme, ob der anhand der Bruttolohnsumme gezahlte Beitrag auf den Mindestbeitrag aufzustocken ist.

Leistungen aus dieser branchenweiten Ausbildungsfinanzierung können alle Baubetriebe in Anspruch nehmen, die Auszubildende beschäftigen. So profitieren auch ausbildende Solo-Selbstständige unmittelbar von den Erstattungsleistungen, die Soka-Bau auszahlt. Bei einer dreijährigen gewerblichen Ausbildung sind das bis zu 30.000 Euro für Ausbildungsvergütungen und Kosten der überbetrieblichen Ausbildung.

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