Insolvenzrecht-Korrektur

Bangen um hohe Verluste beendet

Berlin (ABZ). – Das Bangen um Millionen-Verluste in der Baubranche hat ein Ende: Der Bundesrat hat grünes Licht für eine wichtige Korrektur beim Insolvenzrecht gegeben. "Baupleiten werden damit für den Fachhandel, der die Baustoffe liefert und sich dabei auf Teil- oder Ratenzahlungen einlässt, nicht länger zum unkalkulierbaren Risiko", sagt Stefan Thurn. Dem Präsidenten des Bundesverbandes Deutscher Baustoff-Fachhandel (BDB) war "die Praxis, die Insolvenzverwalter gegenüber Gläubigern bislang an den Tag gelegt haben, schon lange ein Dorn im Auge". Viel zu häufig hätten Insolvenzverwalter eingeräumte Zahlungserleichterungen im Nachhinein angefochten und das gezahlte Geld von Fachhändlern zurückverlangt. Thurn gehört zu den Initiatoren, die den Bund aufgefordert haben, "unangebrachte Härten für Gläubiger zu vermeiden". Mit dem Bundesratsbeschluss sei nun, so der BDB-Präsident, die letzte parlamentarische Hürde genommen und der Durchbruch bei der Insolvenzanfechtung erreicht. Die Branche steckte bislang in einem Dilemma. Stefan Thurn schildert die gängige Praxis: "Wenn ein Baustoff-Fachhändler einem Bauunternehmer oder Handwerker Material geliefert hat und dieser nicht gleich zahlte, sondern Ratenzahlungen oder individuelle Zahlungskonditionen mit dem Fachhändler vereinbarte, konnte sich dies fatal auswirken. Denn wer sich als Fachhändler darauf eingelassen hat, konnte leicht Ärger mit dem Insolvenzverwalter bekommen. Dieser war nämlich berechtigt, bei einer Firmenpleite des Kunden sämtliche Geschäfte der vergangenen Jahre, im ärgsten Fall bis zu zehn Jahre zurück anzufechten und das bereits geflossene Geld komplett zurückzufordern."Nach der Pleite eines Kunden seien Baustoff-Händler damit nicht nur auf unbezahlten Rechnungen sitzengeblieben. Besonders hart habe den Baustoff-Fachhandel getroffen, dass der Insolvenzverwalter auch noch Beträge zurückverlangen konnte, die der Kunde Jahre vor seiner Insolvenz für gelieferte Baustoffe gezahlt habe. "Das Geld, das der Fachhändler für das Baumaterial bereits erhalten und längst fest verplant hatte, war damit im schlimmsten Fall wieder weg. Oft drohte dabei dann auch dem Baustoff-Fachhändler der wirtschaftliche Ruin", so Thurn. Bau-Pleiten hätten sich so "zu einem großen und unkalkulierbaren Risiko" für den Fachhandel entwickelt.Grund genug für den Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel, die Bundesregierung und alle im Bundestag vertretenen Fraktionen auf diesen "Insolvenz-Missstand" aufmerksam zu machen. Stefan Thurn ging mit seinem Verband offensiv auf die Politik zu und leistete mit praxisnahen Argumenten politische Überzeugungsarbeit: "Es sind gerade die Baustoff-Fachhändler, die bspw. in langen Wintern von ihren Kunden – Bauunternehmen und Handwerkern – gefragt werden, ob sie ihnen mit Warenkrediten in der Refinanzierung entgegenkommen können. Die Händler zeigen Kulanz, die ihnen anschließend auf die Füße fällt und teuer zu stehen kommt. Der Insolvenzverwalter, der einen später insolvent werdenden Kunden betreut, wertete die gezeigte Kulanz bislang als Indiz dafür, dass der Fachhändler von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit des Kunden gewusst habe. Und dann hält der Konkursverwalter die Hand auf, um Geld zurückzufordern." BDB-Präsident Thurn spricht von "einem beachtlichen Ausmaß der Misere": Bei nahezu jeder achten Insolvenz sei es in den vergangen Jahren zur Anfechtung gekommen. Durchschnittlich seien dabei rund 39.000 Euro zurückgefordert worden. Beim Baustoff-Fachhandel habe es sich dabei allerdings oft "um wesentlich höhere Summen gehandelt". Mit seinem hartnäckigen Engagement, die Insolvenzanfechtung auf neue rechtliche Füße zu stellen, habe sich der BDB zum Vorkämpfer gemacht. Viele Bereiche der Wirtschaft – insbesondere der Mittelstand – profitierten nun davon – vom Großhandel über die Industrie bis zum Handwerk.Ebenso Arbeitnehmer, denen für geleistete Arbeitsstunden Lohn zustehe. Sie seien nun besser davor geschützt, dass der Insolvenzverwalter bereits ausgezahlte Arbeitsentgelte zurückfordert. Künftig hätten sie ihr Geld sicher, wenn zwischen der Arbeitsleistung und der Lohnzahlung nicht mehr als drei Monate vergangen seien. Dagegen würden Finanzämter und Sozialkassen keine Sonderrechte bekommen, so der BDB.

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