Instandhaltungsrichtlinie des DAfStb

Veröffentlichung weiter unsicher

Berlin (ABZ). – Die kritische Diskussion zwischen dem Deutschen Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) und der Deutschen Bauchemie um die Inhalte und Veröffentlichung der Instandhaltungsrichtlinie (IH-RL) des DAfStb hält an. Dies wurde jetzt erneut deutlich bei einem Fachkolloqium zum Thema in Berlin. Die Deutsche Bauchemie besteht auf einer europarechtskonformen Ausgestaltung der IH-RL. Andernfalls kann der Industrieverband einer Publikation nicht zustimmen.

Ziel des Fachkolloquiums war es, ein gemeinsames Verständnis und Vorgehen für die Weiterbearbeitung der IH-RL in allen interessierten Kreisen zu erlangen. Im Vorfeld hatte der DAfStb dazu den Entwurf einer Leitlinie für die Erarbeitung einer Technischen Regel für die Instandhaltung von Betonbauteilen erstellt. Dieses Papier wird von der Deutschen Bauchemie kritisiert. Hauptgeschäftsführer Norbert Schröter: "Die Leitlinie beschreibt weitgehend den bisherigen Status Quo der IH-RL und einige Überlegungen für die Zukunft, die aber nicht EU-rechtskonform sind. Ein weiterer strittiger Punkt ist die Art der Leistungsnachweise von Produkteigenschaften. Auf dieser Basis kann es keine Zustimmung der Deutschen Bauchemie geben." Diese Position resultiert nicht aus einer spontanen ablehnenden Haltung. Regelmäßig in der Vergangenheit und insbesondere zuletzt im Vorfeld der Veröffentlichung des Gelbdruckes der IH-RL hatte die Deutsche Bauchemie grundsätzliche Bedenken an der Vorgehensweise und entsprechende Veränderungsvorschläge formuliert. Schröter ließ daher im Rahmen des Kolloquiums die Historie der IH-RL auf der einen und der EN 1504 auf der anderen Seite Revue passieren und machte die grundsätzlichen Unterschiede beispielhaft deutlich. Er wies eindringlich auf das EuGH-Urteil vom 16. Oktober 2014 hin, in dessen Konsequenz keine nationalen Zusatzanforderungen für Produkte mehr zulässig sind, die über die harmonisierten Normeninhalte hinausgehen. Schröter: "Über den Weg der 'Expositionen' wurden in der IH-RL indirekt zusätzliche Produktanforderungen an harmonisierte Bauprodukte gestellt. Diese sind nicht über die harmonisierte Norm (EN 1504) abgedeckt und daher nicht konform mit EU-Recht."

Der Hauptgeschäftsführer des Industrieverbandes verwies in seinem Vortrag auch auf die Problematik, die sich durch die aus dem EuGH-Urteil resultierende Neustrukturierung des deutschen Bauordnungsrechts ergebe: "Die rechtliche Einordnung der DAfStb-Instandhaltungsrichtlinie kann erst bewertet werden, wenn die Novellierung des Bauordnungsrechts konkret wird – dies ist nach unserer Einschätzung nicht vor Ende 2017 der Fall." Durch die kurzfristigen Entwicklungen von Muster- und Landesbauordnungen sowie der Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) könne derzeit nicht sichergestellt werden, dass der Gelbdruck der IH-RL konform mit aktuellem Bauordnungsrecht sei. Das Gelbdruckverfahren zur IH-RL war im Juni 2016 gestartet worden, es gab danach über 1800 Einsprüche. Sie zeigen nach Ansicht der Deutschen Bauchemie, dass die IH-RL bislang nicht konsensfähig ist. "Ein Europäisches Regelwerk zur Instandsetzung/Instandhaltung existiert bereits mit EN 1504-1 bis 10", so Schröter in Berlin, "die Teile 2 bis 7 sind harmonisiert. Das ist für unsere international tätigen Mitgliedsunternehmen der gültige Maßstab."

Die Deutsche Bauchemie lehnt eine Veröffentlichung der IH-RL in jetziger Form auch deshalb ab, weil bis ca. Mitte des Jahres die Revisionen von EN 1504, Teile 2, 3, 5, 7, 10 vorliegen sollen. Darin wird ein erheblicher Teil der heute in der IH-RL zusätzlich geforderten Merkmale, Planungsgrundsätze und Verfahren zur Verarbeitung behandelt. "Weitere vermeintliche Lücken der EN 1504 werden durch den Revisionsprozess ausgeräumt", erwartet Schröter.

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