Kein Verstoß gegen Menschenrecht

Straßburg/Frankreich (dpa). – Deutsche Tarifverträge, die alle Arbeitgeber einer Branche zu Sozialbeiträgen verpflichten, verstoßen nicht gegen das Menschenrecht auf Vereinigungsfreiheit. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden. Geklagt hatte ein mittelständisches Geotechnik-Unternehmen aus Castrop-Rauxel.

Die Firma wehrte sich dagegen, in die Sozialkassen des Baugewerbes einzahlen zu müssen, ohne einer der für den Abschluss der Tarifverträge verantwortlichen Arbeitgeberorganisationen anzugehören – ohne Erfolg. Die Beitragspflicht kann laut Urteil zwar als Anreiz gesehen werden, Mitglied zu werden, um Einfluss auf die Aktivitäten der Sozialkassen zu nehmen. Dieser Anreiz sei aber zu vage, um die Vereinigungsfreiheit im Kern zu berühren.

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