Koalition einig

Weg frei für Autobahngesellschaft

Berlin (dpa). – Union und SPD haben sich über letzte strittige Punkte zur geplanten Autobahngesellschaft des Bundes verständigt und damit den Weg für den historischen Bund-Länder-Finanzpakt frei gemacht. Die Koalitionäre einigten sich auf zusätzliche Privatisierungsschranken im Grundgesetz, um eine Veräußerung der künftigen Infrastrukturgesellschaft und von Autobahnen auch durch die Hintertür zu verhindern. Eine Privatisierung der Autobahnen und Bundesstraßen ist damit erstmals verfassungsrechtlich ausgeschlossen.Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) sprach vom größten Reformwerk in der Koalition. Er sei froh, dass nach langen Verhandlungen jetzt eine Einigung gelungen sei, so dass dieses Gesetzeswerk in der nächsten Sitzungswoche im Bundestag verabschiedet werden könne. Kauder nannte die Reform ein ausgewogenes Paket zwischen den Interessen des Bundes und der Interessen der Länder. SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann betonte, seine Partei habe großen Wert darauf gelegt, dass es nicht zu Privatisierungen komme. Deshalb seien mehrere Privatisierungsbremsen eingebaut worden. Die SPD pochte darauf, dass nicht nur ein Privatisierungsverbot für die Gesellschaft und ihre Tochterfirmen in der Verfassung verankert wird, sondern auch Öffentlich-Private-Partnerschaften (ÖPP) per Grundgesetz begrenzt werden. Vorgesehen ist nun auch, dass eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Dritter an der Infrastrukturgesellschaft und möglichen Tochtergesellschaften per Grundgesetz ausgeschlossen wird.Ebenfalls verfassungsrechtlich verhindert werden soll eine "funktionale Privatisierung", etwa über ÖPP-Projekte für Teilnetze. Die Gesellschaft soll nicht kreditfähig sein. Das wirtschaftliche Eigentum an den Bundesfernstraßen soll nicht an die Gesellschaft übergehen, sondern in Bundesbesitz bleiben. CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt sagte, mit der Einigung werde eines der wichtigsten und größten Gesetze im Bundestag zum Abschluss gebracht. Beim Länderfinanzausgleich bestehe künftig ein wenig mehr Gerechtigkeit, sagte sie mit Blick auf Bayern, das zuletzt mehr als die Hälfte der Hilfszahlungen der "reichen" an die "armen" Bundesländern schultern musste. Mit der Einigung steht einer Abstimmung des Bundestages über die mühsam ausgehandelte Reform der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern nichts mehr im Wege. Die Koalition hat sich darauf verständigt, die Abstimmung noch einmal kurzfristig zu vertagen.Mit der Infrastrukturgesellschaft will der Bund ab 2021 für mehr Effizienz in Planung, Bau und Betrieb der Autobahnen und Bundesstraßen sorgen. Die Länder geben Befugnisse ab. Das komplizierte Gesetzgebungsverfahren enthält 13 Änderungen des Grundgesetzes und zahlreiche einfachgesetzliche Änderungen.

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