Kommentar

Kostentreiber entsorgen

von:

Robert Bachmann

Nach wie vor sorgt die geplante Mantelverordnung des Bundes für Sorgenfalten innerhalb der deutschen Bauindustrie. Zwar sind in dem jüngst vorgelegten Entwurf bereits zahlreiche Änderungen vorgenommen worden, die das Gesetzesvorhaben nach Ansicht der führenden Branchenverbände auf den richtigen Weg bringen, das zentrale Problem der Stoffstromverschiebungen bleibt jedoch nach wie vor ungelöst. Der aktuellen Fassung der neuen Entsorgungsverordnung zufolge müssten zukünftig weitere 10 bis 50 Mio. t Bauschutt und Erdaushub auf die Deponien wandern, statt wie bisher in alte Kiesgruben oder Steinbrüche. Deponien gibt es hierzulande jedoch immer weniger. Viele wurden in den vergangenen Jahren wegen Überfüllung geschlossen, neue lassen sich aufgrund der schwierigen Standortfindung nur schwer erschließen. Die Folge: Bauunternehmen nehmen heute bereits teils aberwitzige Transportwege von bis zu 500 km in Kauf, um ihren Erdaushub bzw. ihre Bauabfälle auf die Deponie zu bringen. Wie sensibel diese auf derartige Entwicklungen in ihrer Preisgestaltung reagieren, konnte man zuletzt im Zuge der HBCD-Problematik beobachten. Die Entsorgung droht allmählich teurer zu werden als der Bau, heißt es aktuell in einem gemeinsamen Statement der Bayerischen Bauverbände. Dort wird das Problem besonders deutlich, gibt es doch bspw. in ganz Oberbayern mittlerweile nur noch eine einzige Deponie. Die nach Ansicht der Verbände völlig unverhältnismäßige Verschärfung der Umweltvorschriften führe zu einem regelrechten Abfalltourismus. Die Entsorgungskosten könnten schon bald auf über 10 % der Baukosten steigen. Angesichts der überaus erfreulichen Baukonjunktur in Deutschland sowie des nach wie vor dringend erforderlichen Wohnraums, insbesondere in den Ballungsräumen, sollten unnötige Kostentreiber in jedem Fall vermieden werden. Anders als zuletzt zu befürchten war, soll die geplante Mantelverordnung – so wichtig sie in ihren Grundsätzen auch ist – nicht mehr in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Bis zum Abschluss der bereits über zehn Jahre anhaltenden Diskussion ist dann hoffentlich noch genug Zeit, sich eingehend Gedanken über die Verhältnismäßigkeit der Entsorgungsrichtlinien zu machen.

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