Mietwohnungsbau

Handwerk für Änderungen bei Steueranreizen

Berlin (dpa). – Die Wohnungswirtschaft pocht auf zusätzliche Schritte, um den Mietwohnungsbau in Deutschland anzukurbeln. Die von der Koalition geplanten Steueranreize für Privatinvestoren seien ein wichtiger Baustein. Die steuerliche Sonderabschreibung müsse aber durch weitere Maßnahmen ergänzt werden, um auch tatsächlich Mietwohnungsneubau in dem benötigten Umfang zu forcieren, heißt es in einer Stellungnahme der Wohnungswirtschaft für eine Anhörung des Finanzausschusses des Bundestages in Berlin.

Damit mehr Investorengruppen profitieren, sollte als gleichwertiges Instrument auch eine Investitionszulagenregelung geschaffen werden, fordert die Wohnungswirtschaft. Der Städtetag plädiert für eine direkte Förderung über eine Investitionszulage als Alternative. Auch sollten niedrigere Fördergrenzen als geplant gelten, um vor allem den Bau preiswerter Mietwohnungen anzustoßen. Die Bundesregierung will mit einer Sonderabschreibung über drei Jahre Investoren für den Mietwohnungsbau in angespannten Regionen gewinnen.

Ziel ist, vor allem Mietwohnungen im unteren und mittleren Preissegment zu bauen. In den ersten beiden Jahren soll der Investor je 10 % der Bau- oder Anschaffungskosten beim Fiskus geltend machen können, im dritten Jahr 9 %. Hinzu kommt die reguläre Abschreibung von 2 %/Jahr. Der Investor kann letztlich 35 % der Kosten gewinnmindernd absetzen. Um keine "Luxuswohnungen" zu fördern, soll eine Obergrenze eingezogen werden. Nach bisherigen Plänen können Investoren je Quadratmeter bis zu 2000 Euro Baukosten geltend machen. Übersteigen die Kosten 3000 Euro, gibt es gar keine Förderung, auch nicht anteilig. Die Obergrenze ist unter den Ländern umstritten. Hintergrund sind auch die Kosten der Sonderabschreibung, die Bund, Länder und Gemeinden bis Ende 2020 gut 2,1 Mrd. Euro kosten könnte. Der Bundesrat schlug Mitte März eine Kappungsgrenze von 2600 Euro vor.

Die förderfähige Bemessungsgrundlage sollte auf einen Höchstbetrag von 1800 Euro/m² Wohnfläche begrenzt werden. Auch der Städtetag hält die Kappungsgrenze von 3000 Euro und die Fördergrenze von 2000 Euro/m² Wohnfläche für "sehr großzügig bemessen". Auch sollte die Förderung auf den Bau von Mietwohnungen mit Sozialbindungen beschränkt werden. Nachbesserungen seien auch bei der Ausweisung der Fördergebiete notwendig. Der Handwerksverband ZDH dagegen ist "ausdrücklich für die Beibehaltung der im Regierungsentwurf enthaltenen Obergrenze". Dringend klargestellt werden sollte aber, dass sich diese Grenze von 3000 Euro grundsätzlich nur auf den Gebäudewert bezieht.

Nach Darstellung der Wohnungswirtschaft bieten Sonderabschreibungen wie die vorgeschlagene nur einen kurzfristigen Vorteil. Für langfristige Effekte sollte die steuerliche Normalabschreibung von bisher zwei auf mindestens 3% angehoben werden. Eine Anpassung der steuerlichen Normalabschreibung auf mindestens 3 % ist auch aus Sicht Freier Wohnungsunternehmen "dringend erforderlich". Auch das Handwerk hält die Abschreibung von linear 2 % für nicht mehr sachgerecht. Denn der Anteil von Bauteilen mit einer Nutzungsdauer von deutlich unter 50 Jahren überwiege inzwischen.

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