PCB-Belastung in Schulen

Bauministerium nimmt Kommunen in Pflicht

DÜSSELDORF (ABZ). - Das NRW-Bauministerium hat die PCB-Richtlinie des Landes aus dem Jahr 1996 für verbindlich erklärt. Darin legt die Landesregierung Grenzwerte für die Raumbelastung von Schulgebäuden mit PCB fest und fordert unverzügliche Maßnahmen.

Bislang wurde die Richtlinie lediglich als Empfehlung angesehen. Jetzt schreibt das NRW-Bauministerium in einer Stellungnahme gegenüber dem WDR-Politikmagazin Westpol: "Die PCB-Richtlinie ist eine technische Regel, die von allen Bundesländern aufgrund ihrer besonderen Bedeutung als Technische Baubestimmung eingeführt wurde. Gemäß Paragraf 3 BauO NRW muss sie von Bauaufsichtsbehörden und allen am Bau Beteiligten (Bauherren, Planern, Bauunternehmen) beachtet werden. Sie ist daher sehr wohl verbindlich und wird keineswegs nur ,anlassbezogen' angewandt." In der angesprochenen PCB-Richtlinie von 1996 heißt es: "Bei Raumluftkonzentrationen oberhalb von 3000 Nanogramm PCB pro Quadratmeter Luft sind akute Gesundheitsgefahren nicht auszuschließen (Interventionswert für Sofortmaßnahmen). [...] Bei Bestätigung des Wertes sind in Abhängigkeit von der Belastung zur Vermeidung gesundheitlicher Risiken in diesen Räumen unverzüglich Maßnahmen zur Verringerung der Raumluftkonzentrationen von PCB zu ergreifen." Noch im Jahr 1999 hatte die Landesregierung in einer Antwort auf eine kleine Anfrage im Landtag erklärt, diese Richtlinie löse "keinen Handlungszwang" bei den Kommunen aus, sondern sei lediglich als Empfehlung zu verstehen. Aus der nun erklärten Verbindlichkeit ergibt sich, dass die Kommunen in allen Schulen, in denen PCB beim Bau eingesetzt worden sein könnte, messen müssen und bei Werten über 3000 Nanogramm PCB pro Quadratmeter Sofortmaßnahmen zu ergreifen sind.

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