Prüfauftrag für Krane und Hebezeuge

Auftraggeber trägt hohe Mitverantwortung

Krane und Seilmaschinen
Gute Service-Unternehmen verfügen über Service-Fahrzeuge mit gut sortierter Grundausstattung, benötigte Teile stehen sofort zur Verfügung. Foto: Gütegemeinschaft Kranservice

Siegen (ABZ). – Bietet ein Kranservice-Unternehmen die Prüfung von Kranen und Hebezeuge zu einem zu günstigen Preis an, so dass man vermuten kann, dass die Prüfarbeiten nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden, so ist der Auftraggeber in hohem Maße mitverantwortlich bei einem Unfall an besagten Anlagen, so die Gütegemeinschaft Kranservice. Einkäufer sind sich nicht immer bewusst, dass sie in solchen Fällen eine erhebliche Mitverantwortung tragen und dem eigenen Unternehmen großen Schaden zufügen können. Ein weiteres entlarvendes Beispiel ist, wenn für eine Anlage eine theoretische Restlebensdauer ermittelt wird, die man als fern der Realität einstufen muss. Manche Einkäufer fürchten sich, vor der Innenrevision einen höheren Preis rechtfertigen zu müssen. Geht es also wirklich nur um den Preis, nach dem Motto "der billigste Anbieter gewinnt"? Wenn der Preis einem regulären Prüfaufwand nicht angemessen ist, muss sich der Besteller im Schadensfall ein Mitverschulden anrechnen lasen.

Vorsicht geboten ist auch bei Service-Dienstleistungen, die einen ganzen Bauchladen an Prüfungen anbieten, z. B. Staplerprüfungen, Prüfungen von Hubarbeitsbühnen, elektrischen Anlagen, gebäudetechnische Prüfung bis hin zum Kranprofiservice. Aufgrund der Angebotsbreite fehlen notwendige Spezialisierung und Expertenkenntnisse.

Auch wenn der Einkäufer auf die jährlich notwendigen Prüfungen verzichtet, so handelt er grob fahrlässig. Er geht dann ein zu hohes Risiko für sich persönlich und für das Unternehmen ein.

Kann ein Unternehmen Kranprüfungen auch selbst durchführen? Ja, wenn

  • sie ständig auf dem neuesten Stand der Technik sind, bspw. durch Hersteller Schulungen
  • sie ständig Prüftätigkeiten ausüben und denen es folglich an Routine und Erfahrung fehlt
  • die geeignete Ausstattung vorhanden ist
  • sie die Vielfalt der Hebezeuge und Krane und ihre Steuerungen kennen bzw. beherrschen
  • sie detaillierte physische Prüfung vornehmen
  • sie Prüfung mit Last durchführen

Führt ein Unternehmen trotz fehlender Voraussetzungen diese Prüfungen in eigener Regie durch, so gehen die Verantwortlichen wiederum ein hohes Risiko für sich persönlich und das Unternehmen ein. Woran kann oder soll sich ein verantwortlicher Besteller also orientieren? Was ist notwendig und angemessen? Dem Sicherheitsaspekt ist weitestgehend Rechnung getragen, wenn die BetrSichV und die Unfallverhütungsvorschriften sowie deren mitgeltende Regeln beachtet bzw. eingehalten werden. Die Prüfungen sind vom Betreiber zu veranlassen und er muss sich davon überzeugen, dass die Durchführung entsprechend den Anforderungen der Regelwerke und der Hersteller erfolgen. Der Gesamtnutzen für das Unternehmen ist nicht der billige Preis, sondern Abwendung von Schaden jeglicher Art und Vermeidung von Stillstand durch hohe Verfügbarkeit. Guter Prüfservice kann helfen, die Gesamtkosten zu senken. Dazu kommen Beratungsleistungen für die Modernisierung und Leistungssteigerungen, wie sie nur von geschulten und mit neuesten Informationen versehenen Service-Techniker geleistet werden können. Vertrauenswürdigkeit, Schnelligkeit und Zuverlässigkeit sind weitere wichtige Dienstleistungskriterien.

Ein besonderer Pluspunkt von guten Service-Unternehmen ist, dass deren Service-Fahrzeug eine breite Grundausstattung an Teilen mitführen, die bei Bedarf sofort zur Verfügung stehen und helfen, Extrafahrten und Zeitverluste zu vermeiden. Nach welchen Kriterien soll ein Kranprüfservice-Unternehmen also ausgewählt werden? Einheitliche, angemessene Beträge können leider nicht genannt werden.

Um hier eine Auswahl treffen zu können haben wir eine Checkliste auf unserer Homepage, die für eine vergleichende Bewertung von Kran- und Hebezeugservice-Anbietern und für werkseigene Prüfdienste benutzt werden kann, so erhält der potentielle Besteller ein objektives Bild über die Kompetenz der Prüfdienste, über Kriterien für Kransachkundige oder über die Ausstattung der Service-Fahrzeuge. Der Besteller kann die Daten von dem anbietenden Service-Unternehmen erfragen und objektiv miteinander vergleichen. Damit kann sich der Besteller selbst entlasten, denn er kann nachweisen, dass er ein kompetentes Unternehmen beauftragt hat.

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