RAL Gütegemeinschaft Abbrucharbeiten

Güte- und Prüfbestimmungen überarbeitet

KÖLN (ABZ). - Die RAL Gütegemeinschaft Abbrucharbeiten e. V. hat ihre Güte- und Prüfbestimmungen "Abbrucharbeiten, Gütesicherung RAL-GZ 509" nach rund zehn Jahren einer Revision unterzogen. Dabei wurden mitgeltende Regelwerke, Verordnungen und Gesetze zum RAL Gütezeichen Abbrucharbeiten grundlegend überarbeitet und erweitert, wie z. B. die Anforderungen an die Zuverlässigkeit des Gütezeichenträgers. Hierzu zählen u. a. die Vorlage des aktuellen Führungszeugnisses, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sowie der Nachweis eines ausreichenden Versicherungsschutzes im Bereich der Umwelthaftpflicht. Die Güte- und Prüfbestimmungen gelten für den ganzen oder teilweisen Abbruch von Bauwerken, Bauwerksteilen oder einzelnen Bauelementen aus Mauerwerk, Beton, Stahlbeton, Eisen, Stahl oder aus sonstigen Baustoffen sowie für den Abbruch von technischen Anlagen und Fabrikanlagen.

Die Abbruchunternehmen können das Gütezeichen in sieben unterschiedlichen Güteklassen beantragen: In den "Hochbau-Abbruch" Klassen 1 bis 3 (HA1, HA 2 und HA3), "Abbruch im Bestand" (AB), "Abbruch in kontaminierten Bereichen" (AK), "AB/Betonbohren und –sägen" sowie der Güteklasse "HA3/Abbruchsprengen". RAL zertifizierte Abbruchunternehmen erfüllen in allen Bereichen des Gebäudeabbruchs hohe Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltanforderungen, sodass das RAL Gütezeichen Abbrucharbeiten zunehmend in Ausschreibungen verlangt wird. Ziel des RAL Gütezeichens Abbrucharbeiten ist es, Auftraggebern und Planern ein bundesweit flächendeckendes Netz an qualifizierten Abbruchfirmen anbieten zu können, die nach festgelegten Standards geprüft wurden.

Voraussetzung für die Verleihung des RAL Gütezeichens Abbrucharbeiten ist die Erfüllung der strikten Güte- und Prüfbestimmungen. Sie beziehen alle Aspekte der Abbrucharbeiten ein, von der Qualifikation des Personals über die eingesetzten Geräte bis hin zur Planung und Ausführung der Arbeiten. Bei Sprengungen ist beispielsweise die Anwesenheit eines Bauleiters mit mindestens fünfjähriger Sprengerfahrung und Sprengerlaubnis erforderlich. Auch die Art und Anzahl der dabei eingesetzten Geräte vom Signalgeber bis zur Zündmaschine ist detailliert festgelegt. Besonders strenge Anforderungen sehen die Güte- und Prüfbestimmungen für die Entsorgung gefährlicher Abfälle sowie für Arbeiten mit Asbest oder asbesthaltigen Materialien vor.

Um Qualitätsleistungen im Abbruchgewerbe neutral bewerten zu können, wurde 2004 die unabhängige RAL Gütegemeinschaft Abbrucharbeiten e. V. gegründet. Die Gütegemeinschaft sichert die Qualität der Leistungen im Abbruch und kennzeichnet geprüfte und anerkannte Fachbetriebe mit dem RAL Gütezeichen Abbrucharbeiten (RAL-GZ 509). Als eines von rund 160 RAL Gütezeichen steht das RAL Gütezeichen Abbrucharbeiten für die zuverlässige Einhaltung des hohen Qualitätsstandards durch ein dichtes Netz stetiger Eigen- und neutraler Fremdüberwachung, dem die Unternehmen freiwillig nachkommen. Die Gütegemeinschaft umfasst rund 60 Mitglieder.

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