RAL-Gütezeichen barrierefrei

Dient Architekten und Bauherren als Richtschnur

ST. AUGUSTIN (ABZ). - Schwellenfreier Zugang zu Gebäuden, mindestens 90 Zentimeter breite Türen oder großflächige Toiletten und Aufzüge: Wer behindertengerecht baut, muss viele Aspekte berücksichtigen. Als Richtschnur für den Bau barrierefreier Gebäude stehen Architekten und Bauherren jetzt die Anforderungen für das neue RAL-Gütezeichen barrierefrei zur Verfügung. Die Bestimmungen wurden gemeinsam mit Behinderten und Senioren erarbeitet und sind deshalb besonders praxisnah. Behinderten Menschen dient das Gütezeichen als Wegweiser zu barrierefreien Objekten, Produkten und Dienstleistungen.

Für das Gütezeichen wurden detaillierte Kriterien für Barrierefreiheit in nahezu allen Lebensbereichen erarbeitet. Öffentliche und private Gebäude bilden einen Schwerpunkt, wobei die Bewegungsmöglichkeiten für Rollstuhlfahrer sowie die sichere Orientierung für Menschen mit Hör- oder Sehbehinderung eine besondere Rolle spielen. Die Anforderungen für die Vergabe des Gütezeichens reichen von großen und beleuchteten Hausnummern über farblich abgesetzte Bodenbeläge und Wände bis hin zur leichten Erreichbarkeit und Erkennbarkeit der Bedienungselemente in Aufzügen.

Umfangreich sind die Bestimmungen für sanitäre Einrichtungen, beispielsweise für Größe der Wandspiegel oder die Höhe des Toilettensitzes. Die Wendefläche in der Dusche muss mindestens 1,50 Meter x 1,50 Meter betragen. Notrufanlagen müssen taktil und visuell gut auffindbar sowie mit akustischen und optischen Signalen ausgestattet sein. Zusätzliche Anforderungen gelten selbstverständlich für den gesamten Wohnungsbau.

Das Gütezeichen barrierefrei erleichtert auch öffentliche und private Ausschreibungen. Auftraggeber können darauf vertrauen, dass ein Unternehmen, das dieses Gütezeichen nutzt, die Ausschreibungsanforderungen zur Barrierefreiheit erfüllt. Nur Gebäude, die diese Anforderungen erfüllen, können das Gütezeichen tragen. Einen detaillierten Überblick gibt die RAL Gütegemeinschaft Barrierefreiheit e. V. auf der Homepage www.ral-barrierefrei.de.

Seit 1925 vergibt RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. neutral und unabhängig Gütezeichen. Für die Vergabe müssen hohe Qualitätsanforderungen erfüllt werden, die RAL gemeinsam mit anderen neutralen Einrichtungen festlegt. Träger eines Gütezeichens sind die Gütegemeinschaften. Diesen schließen sich Unternehmen der jeweiligen Produkt- oder Dienstleistungsgruppe an, die freiwillig die Güte- und Prüfbestimmungen einhalten. Die Einhaltung der jeweiligen Qualitätsanforderungen wird von den Unternehmen selbst und von unabhängiger, externer Seite regelmäßig geprüft.

Besonderheit der RAL-Gütezeichen ist ihre hohe Zuverlässigkeit und Neutralität. Darüber wacht in der Gütegemeinschaft ein Güteausschuss, dem neben Unternehmen Vertreter neutraler Institutionen angehören können.

Zurzeit gibt es über 130 Gütegemeinschaften und über 160 Gütezeichen aus fast allen Lebensbereichen. Die Begriffe Gütezeichen und Gütesiegel dürfen nur für Kennzeichnungen verwendet werden, die nach einem besonderen Prüfverfahren gemäß den Grundsätzen für Gütezeichen geschaffen werden.

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