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Reform des Bauvertragsrechts im Überblick

von:

Rechtsanwalt Prof. Dr.Ulrich Rommelfanger

Recht und Normen

Darum geht's: Mit Inkrafttreten des "Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts" am 1. Januar 2002 wurde versäumt, das Werkvertragsrecht um die seit längerem geforderten baurechtsspezifischen Regelungen zu ergänzen. Bis heute basiert ein relativ großer Teil der abgeschlossenen Bauverträge allein auf der Grundlage des BGB, vor allem dort, wo es um den privaten Baubedarf geht. Komplexe Bauprojekte lassen sich zunehmend schwerer rechtlich fassen. Seit einigen Jahren wird ein reformiertes Bauvertragsrecht diskutiert. Die "Arbeitsgruppe Bauvertragsrecht" hatte im Jahre 2013 ihren Abschlussbericht vorgelegt. Das neue Bauvertragsrecht soll am 01.01.2018 in Kraft treten.

Lösung: Kern der Reform sind neue und geänderte Vorschriften im BGB. Gesetzlich normiert werden z. B. der Bauvertrag, durch den der Verbraucherschutz gestärkt wird und der Architekten- und Ingenieurvertrag, der die überproportionale Belastung der Architekten und Ingenieure im Rahmen ihrer gesamtschuldnerischen Haftung mit dem Bauunternehmen reduziert. Es kommt insoweit zur Einführung eines Vorrangs der Nacherfüllung durch den Bauunternehmer. Daneben stehen Änderungen an der Mängelhaftung, der Regelung für zusätzliche Bauleistungen, der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund und Änderungen der Abnahmefiktion.

Der Unterzeichner wird in den kommenden Ausgaben die zuvor genannten Stichworte weiter erläutern.

Kanzlei: RJ Anwälte JochemPartnerschaftsgesellschaft mbB,Wiesbaden.

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