Rechteck

Vergabeverzögerungsrisiko

von:

Rechtsanwalt Prof. Dr.Ulrich Rommelfanger

Rechteck Recht und Normen

Darum geht's: Ein häufiges, praktisches Thema im Rahmen von Bauvergaben stellt die Frage dar, wie mit Bauzeitverzögerungen und etwaig notwendig werdenden Anpassungen umzugehen ist. Problematisch und virulent wird das Thema insbesondere dann, wenn eine laufende Bindefrist für das Vertragsangebot einvernehmlich von beiden Seiten, z. B. wegen der durchzuführenden "Prüfung und Wertung der Angebote" verlängert wird, im Folgenden dann eine weitere Verzögerung durch das von einem Konkurrenten eingeleiteten Vergabenachprüfungsverfahren erfolgt.

Bedeutung für die Praxis: Bereits vor Jahren hat der Bundesgerichtshof unmissverständlich geurteilt, dass der im Anschluss erfolgende Zuschlag gleichwohl auch dann zu den ausgeschriebenen Fristen und Terminen zu erfolgen hat, selbst wenn diese nicht mehr eingehalten werden können (BGH, und Urteil vom 11.05.2009 – VII ZR 11/08).

Den von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in diesen Fällen angebotenen Lösungsvorschlag, der auf einen Anspruch des Zuschlagsbieters auf Anpassung der Bauzeit und ggf. der Vergütung unter bestimmten Voraussetzungen hinausläuft, wird seitdem in der Praxis vielfach versucht, schon vorab durch Vereinbarungen in Bietergesprächen vorzubeugen bzw. zu unterlaufen.

Vorschlag: Sollte die öffentliche Hand in einer solchen Situation Ihnen als Bieter entsprechende Avancen machen, sollten Sie sich nicht scheuen, darauf hinzuweisen, dass Vereinbarungen dieser Art schon aufgrund des Nachverhandlungsgebots grundsätzlich vergaberechtswidrig sind.

Wird gleichwohl eindeutig und klar, eine "neue Bauzeit" angeboten, die für Sie nicht uninteressant ist, käme unabhängig von der Vergabewidrigkeit mit dem Zuschlag auf dieses Angebot ein Vertrag zustande. Eine Bauzeitanpassung kann nach allgemeiner Auffassung dann allerdings nicht mehr verlangt werden; der Auftragsnehmer hat allerdings insoweit ggfs. noch einen Vergütungsanpassungsanspruch.

Kanzlei: Anwälte Jochem Partnerschaftsgesellschaft mbB, Wiesbaden

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