Schäuble-Entwurf

Autobahnnetz bleibt in Staatshand

Berlin (dpa). – Das Autobahnnetz steht auch künftig nicht zum Verkauf an private Investoren. Das hat Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) in einem jetzt bekannt geworden Referentenentwurf zur Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse vom Oktober klar gestellt. Demnach soll in der entsprechenden Änderung des Grundgesetzes festgeschrieben werden, dass der Bund Eigentümer der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs bleibt. "Das Eigentum ist unveräußerlich", heißt es in dem Entwurf, zu dem sich die Ressorts bis Freitag äußern sollen. Schäuble hatte den Ländern im Gegenzug für die zusätzlichen Milliarden im künftigen Finanzausgleich die Zustimmung zu einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft abgerungen. Die Verantwortung für Aufgaben und Finanzierung soll künftig allein beim Bund liegen und in einer privatrechtlichen Gesellschaft organisiert sein. Der Bund will sich nach den Vorstellungen Schäubles zumindest die Möglichkeit erhalten, private Investoren auch als Anteilseigner der Aktiengesellschaft zu gewinnen und nicht nur als Projektpartner. Diese bekämen quasi eine Art Konzession für Planung, Bau und Betrieb. Dies war zuletzt auf Kritik auch aus der Koalition gestoßen. Genutzt wird die Grundgesetzänderung auch, um nach Jahrzehnten das Wort "Reichsautobahnen" aus dem Artikel 90 zu streichen. Bund und Länder hatten sich am 14. Oktober auf eine Neuordnung der Finanzbeziehungen ab 2020 verständigt. Danach wird der Länderfinanzausgleich in seiner jetzigen Form abgeschafft. Ein Ausgleich erfolgt im Wesentlichen über die Verteilung des Länderanteils an der Umsatzsteuer. Insgesamt zahlt der Bund ab 2020 jährlich 9,524 Mrd. Euro an die Länder. Vereinbart wurden auch Sanierungshilfen zur Entlastung des Saarlandes und Bremens. Im Gegenzug hat der Bund auch durchgesetzt, dass der Stabilitätsrat zur Etatüberwachung mehr Kompetenzen in den Ländern erhält. Der Bund soll finanzschwachen Kommunen zudem mit Investitionen in die "Bildungsinfrastruktur" helfen können. Bei der Mitfinanzierung von Länderaufgaben soll der Bundesrechnungshof besser prüfen können. Online-Anwendungen der Verwaltung sollen verbessert werden, der Bund erhält in der Steuerverwaltung der Länder mehr Rechte. Der Bundesrechnungshof beurteilt Pläne für die Straßengesellschaft skeptisch. "Eines steht jetzt schon fest: Privates Kapital darf nur dann eingebunden werden, wenn es für den Bund wirtschaftlich ist und den Steuerzahler nicht belastet", sagte Rechnungshof-Präsident Kay Scheller. Ob unter den Voraussetzungen Renditeerwartungen der Privatwirtschaft immer erreicht werden könnten, sei zu bezweifeln.

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