Staatsanwaltschaft ermittelt

"Schlaues Haus": Dumm gelaufen

von:

Anna-Lena Sachs

Oldenburg
Das gläserne Gebäude des Wissenschaftszentrums "Schlaues Haus" in Oldenburg. Der Landesrechnungshof Niedersachsen wirft der Universität Oldenburg und der Jade Hochschule "unzulässige Finanzierungstricks" zur Realisierung des Projektes vor. Foto: dpa

Oldenburg. – Nachher ist man immer schlauer: Rund um das Wissenschaftszentrum "Schlaues Haus" – ein Gemeinschaftsprojekt der Universität Oldenburg und der Jade Hochschule – hat sich eine heftige Kontroverse entwickelt. Der Landesrechnungshof Niedersachsen wirft den Hochschulen "unzulässige Finanzierungstricks" vor, die niedersächsische Ministerin für Wissenschaft und Kultur Gabriele Heinen-Kljajic (Grüne) nennt die Herrichtung des "Schlauen Hauses" einen Fehler. Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Untreue. Dabei begann es mit einer gut gemeinten Idee. Die Universität Oldenburg und die Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth eröffneten das Haus als Kommunikationsplattform zum Austausch über Wissenschaft und Forschung im Jahr 2012. Nach Angaben eines Universitätssprechers finanziert sich die gemeinnützige Schlaue Haus GmbH durch eigene Einnahmen, Fördermittel, einen Zuschuss beider Hochschulen zur Deckung der Betriebskosten sowie Einnahmen aus der Fremdvermietung von Räumen und der Vermietung von Räumlichkeiten an die Tourismusgesellschaft der Stadt Oldenburg.

Laut der Website des "Schlauen Hauses" will die Einrichtung für Oldenburg als "Wissenschafts-, Forschungs-, und Studienstandort werben". Seit kurzem bewirkt das Haus am Schlossplatz in Oldenburg eher das Gegenteil. Der im Juni vorgestellte Jahresbericht des Niedersächsischen Landesrechnungshofes spart nicht mit Kritik. Die für die Errichtung des Hauses angesetzten 3,6 Mio. Euro sollen sich auf 5,6 Mio. Euro erhöht haben. Um diese Kosten zu decken, schlossen die Hochschulen danach Mietverträge mit der Schlauen Haus gGmbH ab. Durch diese Vereinbarung leisteten die Mieter eine Vorauszahlung in Höhe von 3,1 Mio. Euro für eine Mietlaufzeit von 28 Jahren für die Universität und 23 Jahren für die Jade Hochschule.

"Einmalzahlungen und Vertragslaufzeiten von mehr als 20 Jahren bei Mietverhältnissen sind absolut unüblich und damit unzulässig", teilte der Landesrechnungshof im Juni in einer Pressemitteilung mit. Zudem sei die Miete, die den Hochschulen berechnet wurde, deutlich überhöht – die Tourismusgesellschaft der Stadt zahlt weniger als die Hälfte des Betrags pro Quadratmeter. Im Juni schaltete sich die Staatsanwaltschaft ein.

Aufgrund eines Schreibens vom Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen, welches als Anzeige ausgelegt wurde, hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg Ermittlungen gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Untreue aufgenommen. "Das Ganze steht im Zusammenhang mit der Finanzierung der Herrichtung des Schlauen Hauses", so Carolin Castagna von der Staatsanwaltschaft Oldenburg. Bei Durchsuchungen an Standorten in Oldenburg und Wilhelmshaven konnte die Staatsanwaltschaft Ende Juli relevante Daten und Unterlagen, die freiwillig herausgegeben worden sind, sicherstellen. Diese werden nun ausgewertet.

Das niedersächsische Wissenschaftsministerium kam auch nicht ungeschoren davon: Ihm werfen die Rechnungsprüfer vor, zur Ausweitung dieser "illegalen Praxis" animiert zu haben. Obendrein hätte das Ministerium, das "eine unrühmliche Rolle" gespielt habe, dieses Projekt nicht genehmigen dürfen, da die Kostendeckung des Betriebskonzepts hauptsächlich auf Spenden- und Sponsoringgelder setze und daher unsicher sei.

In dem Punkt stimmt die Niedersächsische Ministerin für Wissenschaft und Kultur, Heinen-Kljajic, zu. "Die politische Entscheidung der alten Landesregierung, das Schlaue Haus herzurichten, war ein Fehler, da bereits eine Absage der Stadt Oldenburg vorlag, in die Finanzierung miteinzusteigen", teilte das Ministerium Ende Juli mit. Heinen-Kljajic sieht jedoch keinen Grund, haftungsrechtlich gegen die Hochschulen und das Ministerium vorzugehen, da die rechtlichen Grundsätze angeblich eingehalten worden sind.

Die Hochschulen halten sich zu den Vorwürfen bedeckt und reagierten auf eine Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit einer kurzen gemeinsamen Stellungnahme. Darin beziehen sie sich auf die juristische und haushaltsrechtliche Richtigkeit ihres Handelns. Laut Wissenschaftsministerium werden die Hochschulen ein neues Nutzungskonzept zur Prüfung vorlegen. Dabei sollen die Empfehlungen des Landesrechnungshofes beachtet werden.

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