Steuerzahlerbund

Flughafen Zweibrücken wurde "verramscht"

Zweibrücken (dpa). – Mit dem Verkauf des pleitegegangenen Flughafens Zweibrücken für 4,03 Mio. Euro ist der öffentlichen Hand nach Darstellung des Bundes der Steuerzahler (BdSt) ein Vermögensschaden entstanden, für den die rheinland-pfälzische Landesregierung verantwortlich ist. "Laut dem Entwurf des Jahresabschlusses 2013 hatten die Aktivposten des Flughafens Zweibrücken einen Gesamtwert von 28,4 Mio. Euro", teilte der Geschäftsführer des BdSt Rheinland-Pfalz, René Quante, mit.

"Selbst wenn Buchwerte keine Verkehrswerte sind, ist der massive Vermögensschaden zulasten der Steuerzahler offenkundig." Ein Sprecher des Infrastrukturministeriums wies die Kritik zurück. Der Airport hatte Insolvenz angemeldet, weil die EU-Kommission verlangte, dass er 47 Mio. Euro an illegalen Staatsbeihilfen zurückzahlt. Er ging 2014 an das Immobilienunternehmen Triwo, das den Airport unter anderem als Gewerbepark nutzen will. So wie früher kann er nicht genutzt werden – sonst hätte für den neuen Besitzer das Risiko bestanden, dass er die Beihilfen zurückzahlen muss. "Wenn ein Verkehrsflughafen nicht als Verkehrsflughafen genutzt werden kann, muss sich keiner wundern, wenn die Vermögenswerte am Ende nur verramscht werden können", sagte Quante. Die Landesregierung sei schuld, sie habe die EU-Beihilfevorschriften ignoriert. Der Kaufpreis für den Airport war erst kürzlich veröffentlicht worden.

Die Fördermittel seien richtig investiert, weil damit Arbeitsplätze geschaffen worden seien, teilte der Ministeriumssprecher mit. Seit dem Abzug des US-Militärs 1991 seien rund 3000 Stellen auf dem Gelände entstanden. Dazu habe wesentlich das "4-Säulen-Konzept" beigetragen, zu dem der Flugverkehr gehörte. Bestandteile waren ferner das Direktverkaufszentrum beim Flughafen, ein Multimedia-Internet-Park für Firmen auf dem Airportgelände und ein Sport- und Freizeitbereich.

Das Land hielt einst die Hälfte der Anteile am Airport den Rest trug ein kommunaler Zweckverband.

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