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2016 zum "Wohnungsbau-Jahr" machen

Berlin (ABZ). - Die Bau- und Immobilienbranche hat Bund und Länder aufgefordert, 2016 zum "Wohnungsbau-Jahr" zu machen. 29 Verbände und Organisationen – darunter auch der Deutsche Mieterbund (DMB) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) – legten dazu in Berlin ein Positionspapier vor, das Kernforderungen für eine Wohnungsbau-Offensive enthält.Die in der Aktion "Impulse für den Wohnungsbau" zusammengeschlossenen Verbände machen darin deutlich, dass "Bund und Länder dringend zusätzliche Steueranreize für den Neubau von bezahlbaren Wohnungen schaffen müssen". Ebenso verlässliche Rahmenbedingungen, um einen Neustart beim bezahlbaren und sozialen Wohnungsbau zu erreichen. Der Forderungskatalog zum Wohnungsneubau wird an Mitglieder der Bundesregierung und des Bundestages sowie an alle Ministerpräsidenten verschickt. Gerade in Großstädten und Ballungsräumen habe sich das schon bestehende Wohnungsdefizit in 2015 noch einmal enorm vergrößert. Der Zuzug nach Deutschland stelle den Wohnungsmarkt vor eine zusätzliche Herausforderung. Die "Wohnungsbau-Zielmarke", so die Aktion "Impulse für den Wohnungsbau", liege deshalb in den kommenden Jahren bei 400.000 Wohnungen, die neu gebaut werden müssten – und zwar pro Jahr. Über den schon bestehenden, aber viel zu geringen Wohnungsneubau hinaus seien damit jährlich rund 80000 neue Sozialmietwohnungen notwendig. Zusätzlich noch einmal 60.000 bezahlbare Wohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Dies mache einen Kurswechsel bei der Wohnungsbaupolitik notwendig. "Bund und Länder dürfen dabei keine Zeit verlieren. Sie müssen gleich zu Beginn des neuen Jahres die Pflöcke für eine neue Wohnungsbaupolitik einschlagen", sagte der Koordinator der Aktion "Impulse für den Wohnungsbau", Ronald Rast.Konkret sei es spätestens mit der erneuten Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV) ab dem 1. Januar 2016 notwendig, für den Neubau von bezahlbarem Wohnraum die lineare Abschreibung von 2 auf insgesamt 4 % zu erhöhen. Die Verbände und Organisationen der Aktion "Impulse für den Wohnungsbau" fordern die Verdopplung der AfA (Absetzung für Abnutzung) übereinstimmend und begründen die beiden zusätzlich erforderlichen Prozentpunkte: So entspreche die anteilige Erhöhung der linearen AfA von 2 auf 3 % einer sachgerechten Anpassung der Abschreibung an die sich verändernde, deutlich abnehmende technische Nutzungsdauer der Gebäude. Ein weiteres Prozent sei als Sonderabschreibung für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ausschließlich in Ballungsgebieten dringend erforderlich."Die Abschreibungsmöglichkeiten, die wir heute haben, entsprechen nicht mehr dem tatsächlichen Werteverlust. Eine Anpassung ist dringend erforderlich, um insbesondere private Investoren für den Wohnungsneubau zu motivieren", erklärte Ronald Rast. Alternativ wird der vom Bundesfinanzministerium vorgelegte Vorschlag, zusätzlich zur linearen Abschreibung von 2 % eine gezielte Sonderabschreibung für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten einzuführen, ausdrücklich begrüßt. Danach soll es zeitlich und regional begrenzt für zwei Jahre eine 10-%ige und ein Jahr lang eine 9-%ige Sonderabschreibung geben. "Mit diesem steuerlichen Instrument könnten Bund und Länder relativ rasch genau dort einen Effekt erzielen, wo Wohnraum Mangelware ist und Mieten explodieren. Es bleibt zu wünschen, dass sich Bund und Länder jetzt schnell darauf einigen, damit so Impulse für bezahlbaren Wohnungsneubau gesetzt werden", so Rast.Um einen Neustart beim sozialen Wohnungsbau zu schaffen, sei auch hier eine Sonderabschreibung dringend notwendig. Die Wohnungsbau-Experten fordern dazu die Wiedereinführung des Paragrafen 7k im Einkommensteuergesetz. Damit könne es gelingen, den Neubau von Sozialmietwohnungen regional gezielt anzukurbeln. Gleichzeitig müsse der Bund den Ländern für den sozialen Wohnungsbau 1,5 Mrd. Euro jährlich – und damit 500 Mio. Euro mehr als bislang zugesagt – bereitstellen, fordern die 29 Verbände und Organisationen. "Der Bund muss dabei auf Nummer sicher gehen, dass die Länder das Geld auch tatsächlich ausschließlich für den Bau von Sozialwohnungen verwenden und nicht, wie in der Vergangenheit passiert, zweckentfremdet einsetzen", sagte Ronald Rast.Scharfe Kritik richtet die Aktion "Impulse für den Wohnungsbau" an die Adresse einiger Bundesländer. "Diese haben die Grunderwerbsteuer als neue Geldquelle entdeckt und inzwischen teilweise schon mehrfach nach oben geschraubt", so Rast. Das breite Bündnis der Verbände und Organisationen von Architekten, Planern, Bau- und Immobilienbranche fordert daher, ab 2016 die Grunderwerbsteuer für den Neubau von bezahlbarem Wohnraum in den kommenden fünf Jahren auf 3,5 % zu begrenzen. "In keinem Fall sollte eine weitere Erhöhung der Grunderwerbssteuer erfolgen, da das die Impulswirkung einer Sonderabschreibung gleich wieder gefährden würde", so Rast.Die Preise für neuen Wohnraum seien auch durch die wiederholte Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV) stark gestiegen. Um die Kosten, die mit der ab dem 1. Januar 2016 erneuten Verschärfung der EnEV verbunden sind, wenigstens abzumildern, sei es erforderlich, die KfW-Förderung für das Effizienzhaus 70 mindestens bis 2021 weiter zu garantieren.Darüber hinaus sprechen sich Bau- und Immobilienbranche für die Bereitstellung von kostengünstigem Bauland für den Neubau von bezahlbarem und von sozialem Wohnraum durch Bund und Länder aus. Der Bund solle hier beim Verkauf von Liegenschaften durch die Bundesimmobilienanstalt Vorbild sein. Auch die Länder sollten Vorschriften für ihre Gemeinden erlassen, die eine kostengünstige Abgabe von Bauland ermöglichen, so die Aktion "Impulse für den Wohnungsbau".(ABZ). – "Auch wenn nicht alle Erwartungen des Baugewerbes erfüllt worden sind, begrüßen wir die Verabschiedung des Gesetzes ausdrücklich. Das Gesetz steht für Kontinuität bei der Berücksichtigung der Interessen des Mittelstands. Hierdurch werden Wettbewerb und Wirtschaftlichkeit der Auftragsvergabe gestärkt." Das erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB), Felix Pakleppa, anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts durch den Deutschen Bundestag. Besonders wichtig sei dem Verband die unveränderte Beibehaltung der Regelung zur Fach- und Teillosvergabe gewesen, betonte Pakleppa. Die Losvergabe sei weiterhin der Regelfall. Diese Grundregel habe sich in der Praxis bewährt und ermögliche es den Unternehmen der mittelständisch geprägten Bauwirtschaft, am Wettbewerb um öffentliche Aufträge teilzunehmen. Der Grundsatz der Fach- und Teillosvergabe sorge damit dafür, dass staatliche Investitionen auch die heimischen Unternehmen erreichten, die rund 75 % der Arbeitsplätze und 80% der Ausbildungsplätze vor Ort bereitstellten. Bei einer Aufteilung in Lose könnten mehr Unternehmen ein Angebot abgeben, so dass durch die erhöhte Teilnehmerzahl auch der Wettbewerb gestärkt werde, so Pakleppa. Zugleich werde damit die Wirtschaftlichkeit der Auftragsvergabe verbessert. … … Die Regelung zur Losvergabe in § 97 Abs. 4 GWB lasse dabei auch genügend Spielraum für Gesamtvergaben, nämlich immer dann, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erforderten. Das Baugewerbe kritisiert allerdings die durch das Gesetz ausgeweiteten Spielräume für Inhouse-Vergaben und interkommunale Kooperationen. Hierdurch würden Bauaufträge dem Markt entzogen, die bislang von Unternehmen der Bauwirtschaft ausgeführt worden wären.(ABZ). – Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hat die Vorlage des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) erneut verschoben. Der Entwurf soll nun erst in der Sitzungswoche vor Ostern präsentiert werden, teilte Dobrindt den Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD in einem Brief mit, aus dem die Westfalenpost zitiert. Ursprünglich wollte Dobrindt den Plan bereits nach der vergangenen Sommerpause vorlegen. Länder und Kommunen benötigen den Bundesverkehrswegeplan, um möglichst schnell Planungssicherheit für Infrastrukturmaßnahmen – etwa im Straßenbau – zu erhalten. Nach Angaben des Ministeriums wurden etwa 2000 Projekte angemeldet. "Die Verzögerung ist kein gutes Signal", sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese (Hochsauerland) der Westfalenpost. "Dobrindt schimpft gerne über die angeblich so langsamen Planungen des NRW-Verkehrsministeriums, jetzt belegt die erneute Verschiebung, dass er besser auf sein eigenes Hausachten sollte. Wir brauchen in der Region Planungssicherheit." Der rheinland-pfälzische Infrastrukturminister Roger Lewentz (SPD) hatte bereits Anfang Dezember eine zeitnahe Veröffentlichung des BVWP gefordert.

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