VHV Betriebshaftplicht

Wirtschaftliche Existenz am Bau absichern

HANNOVER (ABZ). - Wenn sich ein Unternehmer über die Absicherung von Haftpflichtrisiken seines Unternehmens Gedanken macht, ist er oft überrascht wie weitreichend dieses Thema ist. Denn hierbei geht es nicht nur um Schäden, sondern es geht um die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz des Unternehmens und der damit verbundenen Arbeitsplätze und Menschen. Gerade in der Baubranche sind die wirtschaftlichen Folgen von solchen Schäden oftmals immens und sollten deswegen von Experten versichert sein. Die wohl umfassendste Absicherung bietet die VHV Betriebshaftpflichtversicherung Bauprotect des deutschen Bauspezialversicherers VHV.

Die herausragende Expertise der VHV ist ihr Wissen im Bereich Bauwirtschaft. Selbst aus der Bauwir?tschaft hervorgegangen, sieht sie sich dazu verpflichtet, hier ständig auf der Höhe der Zeit zu sein und den Bedarf der Baukunden genau zu kennen. Dies mündet in branchenspezifischen Produkten, die traditionell über das normale Maß hinausgehen. So sind bei Bauprotect bspw. Mietsachschäden nicht nur an Arbeitsmaschinen und –geräten, sondern auch an sonstigen beweglichen Sachen versichert. Weiterhin sind die Versicherungsnehmer auch vor Folgeschäden bei Schlüsselverlust für unbewegliche Sachen wie Gebäude geschützt. Erhöhte Sublimits von bis zu 1.000.000 Euro bei Asbestschäden und bis zu 3.000.000 Euro bei Ansprüchen aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sind Standard. Abgerundet wird das Ganze durch eine umfassende Absicherung im Umweltbereich. Für den Unternehmer ist die Privat-und Tierhalterhaftpflichtversicherung inklusive der Forderungsausfalldeckung ebenfalls integriert.

Die Rechtslage ist eindeutig: Muss ein Unternehmer die von ihm gelieferte und eingebaute Sache wieder ausbauen, weil sie mangelhaft ist, dann erfüllt er seine werkvertraglichen Pflichten. Z. B. könnte das passieren, wenn erst nach dem Verlegen von Fliesen festgestellt wird, dass diese schadhaft sind und der Fliesenleger diese wieder ausbauen und neue Fliesen verlegen muss. Die dabei entstehenden Aus-und Einbaukosten sind aber über eine Betriebs-Haftpflichtversicherung nicht versichert. Haftet dann auch der Verkäufer bzw. Lieferant der mangelhaften Fliesen nicht für die Aus- und Einbaukosten, weil ihn kein Verschulden trifft, dann muss der Fliesenleger diese Kosten selbst tragen. Dieses Risiko kann bei der VHV bei ausgewählten Betriebsarten optional abgesichert werden. Damit sind Aus-und Einbaukosten – auch bei Selbsteinbau – versicherbar.

Als Bauspezialversicherer ist es der VHV sehr wichtig, dass seine Produkte sich dem ständig ändernden Bedarf anpassen und für Kunden und Vermittler immer aktuell bleiben. Deswegen hat sie auch in Bauprotect die Leistungs-Update-Garantie integriert. Das bedeutet, dass von Leistungserweiterungen späterer Tarifgenerationen automatisch auch Bestandsverträge profitieren. Der bestehende Versicherungsschutz wird somit automatisch immer auf den neuesten Stand gebracht.

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