Windkraftanlagen

Land ohne genauen Zeitplan für Rückbau

POTSDAM (dpa). - Mehr als 3000 Windkraftanlagen stehen in Brandenburgs Landschaft. Einen detaillierten Zeitplan, wann die über 100 m hohen Windräder wieder zurückgebaut werden, gibt es bislang aber nicht. Das geht aus einer Antwort von Umweltminister Jörg Vogelsänger (SPD) auf eine parlamentarische Anfrage der CDU-Fraktion im Potsdamer Landtag hervor.

Auf die Frage, wann nach derzeitigem Erkenntnisstand an den jeweiligen Windkraftstandorten Rückbaumaßnahmen erfolgen werden, antwortete Vogelsänger: "Der Landesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor." Die Frage könnten nur die Betreiber in Abhängigkeit der jeweiligen Außerbetriebnahme der Anlagen beantworten. Mit einer Leistung von über 5200 Mw steht das Land Brandenburg bei der Windenergie hinter Niedersachsen auf Platz zwei. Laut einer Studie des Bundesverbandes Windenergie sichert die Technologie in der Mark 5300 Arbeitsplätze und sorgt für eine beträchtliche Wertschöpfung. So habe die Branche 2012 für gut 130 Mio. Euro Einnahmen der öffentlichen Hand gesorgt.

Bislang wurden in Brandenburg auf etwa 1 % der Landesfläche über 3000 Windkraftanlagen aufgestellt. In seiner Energiestrategie 2030 wolle Rot-Rot insgesamt 2 % der Landesfläche für Windkraftanlagen zur Verfügung stellen, warnte die CDU. "Dies bedeutet, dass sich auch die Zahl der Windkraftanlagen noch einmal verdoppeln wird." Nach dem Grundsatz der Nachhaltigkeit müsse der Rückbau der in Brandenburg genehmigten und in Betrieb befindlichen Anlagen gesichert sein.

Experten gehen davon aus, dass in etwa 20 Jahren die große Entsorgungswelle für dann veraltete Windräder beginnt. Bei Anlagen mit einer Nabenhöhe von rund 100m kommt beim Abriss eine Menge Bauschutt zusammen. Zudem müssen das Metall der Generatoren und die Faserverbundstoffe der Rotoren entsorgt werden.

Vogelsänger erklärte, dass bei der Ermittlung der Rückbaukosten 10 % der Rohbaukosten anzusetzen seien. Als fiktive Rohbausumme seien wiederum 40 % der Herstellungskosten zu berücksichtigen. Sonstige Erfahrungswerte zu den Rückbaukosten lägen nicht vor.

Die Kosten für den Rückbau trägt laut Umweltministerium der Betreiber der Windkraftanlage; unter Umständen könne auch der Eigentümer des Grundstücks in Anspruch genommen werden. Die Verpflichtung zum Rückbau beinhalte die Beseitigung der baulichen einschließlich der Nebenanlagen, Leitungen, Wege und Plätze und der durch die Anlagen bewirkten Bodenversiegelung. "Ziel ist es dabei, den ursprünglichen Zustand mit der entsprechenden Bodenqualität wiederherzustellen", heißt es.

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