ZDB

Mittelstandsfreundlichkeit des Vergaberechts erhalten

BERLIN (ABZ). - "Bei der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinie in nationales Recht sind uns vier Punkte wichtig, allen voran muss der Vorrang der Fach- und Teillosvergabe im § 93 Abs. 3 (jetzt Abs. 4) GWB erhalten bleiben. Daher begrüßen wir die unveränderte Beibehaltung der Regelung zur Fach- und Teillosvergabe im Gesetzentwurf ausdrücklich. Diese hat sich in der Praxis bewährt und ermöglicht es der mittelständischen Bauwirtschaft, im Wettbewerb um öffentliche Aufträge zu bestehen. Dieses ist im Interesse der Wirtschaftlichkeit der öffentlichen Auftragsvergabe unabdingbar." Diese Forderung erhob der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Felix Pakleppa, im Vorfeld der Beratung des Gesetzentwurfs im Bundesrat.

Pakleppas zweite Forderung an die Modernisierung des Vergaberechts lautet: "Nebenangebote müssen zukünftig möglich sein und in die Wertung einbezogen werden. Denn diese sind im Bereich der Bauvergaben das entscheidende Mittel, um Innovationen in das Vergabeverfahren einzubringen. Durch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichts-hofs und die fehlende Verankerung der Zulassung von Nebenangeboten auch dann, wenn der Preis alleiniges Zuschlagskriterium ist, sind Nebenangebote als Garant für innovative Lösungen unmittelbar bedroht.

"Wir beobachten einen deutlichen Rückgang von Nebenangeboten bei der Ausschreibung von öffentlichen Bauaufträgen."

Als dritten Punkt fordert das deutsche Baugewerbe, dem offenen Verfahren weiterhin den Vorzug vor dem nichtöffentlichen Verfahren zu geben und dieses im Gesetz auch deutlich zu machen. "Derzeit stehen beide Vergabeverfahren quasi gleichberechtigt nebeneinander. Das lehnen wir ab. Denn es fördert Intransparenz im Vergabeverfahren und schränkt den Wettbewerb ein", erläuterte Pakleppa die Position seines Verbandes.

Schlussendlich und als vierten Punkt sieht Pakleppa die Präqualifizierung in der Bauwirtschaft aufgrund der Einführung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gefährdet, die nach Auffassung der EU-Kommission bei sämtlichen Vergaben verpflichtend genutzt werden soll. "Statt Bürokratie abzubauen, bekommen wir einen Formularwust ohnegleichen. Das ist komplett überflüssig", so Pakleppa. "Mit dem seit Jahren etablierten Präqualifizierungssystem (PQ VOB) gibt es im Baubereich ein wirksames Mittel zur Entbürokratisierung, das durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nicht gefährdet werden darf."

Die Auffassung der EU-Kommission geht nach Aussage des ZDB-Hauptgeschäftsführers weit über den Wortlaut der EU-Vergaberichtlinie hinaus. "Richtig ist nur, dass alle öffentlichen Auftraggeber die Einheitliche Europäische Eigenerklärung als vorläufigen Eignungsnachweis akzeptieren müssen, sofern der Bieter dieses Formular nutzt. Das heißt im Umkehrschluss aber nicht, dass die EEE verpflichtend genutzt werden muss. Diese Klarstellung muss zum Erhalt des bewährten Präqualifizierungssystems Eingang in den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts finden", so Pakleppa abschließend.

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