A-49-Protest beschäftigt Behörden und Gerichte

Gießen/Kassel/Homberg (dpa). – Die Proteste gegen den Weiterbau der Autobahn 49 beschäftigen Hessens Behörden und Gerichte in Dutzenden Verfahren. Das Verwaltungsgericht Gießen zählte bislang rund 40 – teilweise abgeschlossene – Verfahren mit einem unmittelbaren Bezug zur A 49, wie ein Sprecher mitteilte. Die weit überwiegende Zahl betreffe das Versammlungsrecht, gestritten wird aber auch in Grundstücksfragen oder um den Bau von Baumhäusern.

Seit dem 1. Oktober laufen die Rodungsarbeiten für den Lückenschluss der Autobahntrasse, für die bereits seit längerem Baurecht besteht. Umwelt- und Klimaschützer protestieren gegen den Weiterbau mit Demos, Mahnwachen, Protestcamps und der Besetzung von Bäumen und Waldstücken. Mehrfach zogen sie in den vergangenen Wochen gegen behördliche Auflagen oder Verbote vor Gericht. Das zuständige Regierungspräsidium Gießen hat seit August bislang über 17 einzelne Versammlungsanmeldungen entschieden. Dabei seien "überwiegend entsprechend notwendige, versammlungsrechtliche Auflagen erlassen und nur vereinzelt Teil-verbote ausgesprochen" worden, berichtete ein Sprecher.

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