Am Bundesverwaltungsgericht

Neuer Akt in Sachen Waldschlösschenbrücke

Leipzig (dpa). – Dauerstreit Brückenbau: Nach gut einem Jahr ist der Fall Waldschlösschenbrücke zurück am Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig. Der 9. Senat verhandelt jetzt erneut über die Klage der Grünen Liga Sachsen von 2004 gegen den Bau der Brücke – in letzter Instanz. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Januar müssen europäische Naturschutzvorgaben berücksichtigt werden. Bei der mündlichen Verhandlung geht es nun darum, was dieses Urteil für die umstrittene Brücke bedeutet. Unklar ist nach Angaben einer Gerichtssprecherin, ob sofort entschieden wird oder es einen Verkündungstermin gibt.

Die Leipziger Richter hatten das Verfahren im März 2014 ausgesetzt und den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Der befand knapp ein Jahr später, dass die sogenannte Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) auch im Nachhinein berücksichtigt werden muss. Sie regelt, wie natürliche Lebensräume von Wildtieren und Pflanzen zu schützen sind. Dabei wurde auch eine Liste besonders schutzwürdiger Gebiete erstellt.

Als der Planfeststellungsbeschluss erging, war der Brückenstandort im Elbtal noch nicht als ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung eingestuft. Das entbindet die Planer aus EuGH-Sicht nicht von einer Nachprüfung. Damit könnte der Planfeststellungsbeschluss vom Bundesverwaltungsgericht für unrechtmäßig erklärt werden. Der betroffene Teil der Flusslandschaft war nach dem Baubeschluss von der Europäischen Kommission in die Liste der sogenannten FFH-Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung aufgenommen worden. Die Leipziger Richter wollten deshalb von ihren EU-Kollegen wissen, ob die in der entsprechenden EU-Richtlinie vorgegebenen Regelungen nachträglich hätten beachtet werden müssen – und wenn ja, ob dies in ausreichendem Maße geschehen ist. In einem Planänderungsverfahren hatte die Stadt 2008 eine nachträgliche Verträglichkeitsprüfung durchgeführt.

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