An Stand des Technik angepasst

Leistungsbescheinigung vereinfacht Vergabeverfahren

Bonn (ABZ). – Gullideckel, Aufsätze oder Brückenabläufe sind an einer reibungslosen Straßenentwässerung beteiligt und halten Öffnungen wie Revisionsschächte zuverlässig geschlossen. Das RAL Gütezeichen Kanalguss steht dabei seit vielen Jahren für dauerhaft belastbare Produkte, die auch aggressiven Flüssigkeiten widerstehen, eine hohe Standzeit haben und für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sorgen. Die Kriterien für die Vergabe des Gütezeichens (Güte- und Prüfbestimmungen) wurden nun dem neuesten Stand der Technik angepasst. Eine neue Leistungsbescheinigung verdeutlicht den ausschreibenden Vergabestellen auf einen Blick die leistungsbestimmenden technischen Merkmale des gütegesicherten Produktes und erleichtert so das Vergabeverfahren deutlich.

Kanalgusserzeugnisse müssen strenge Anforderungen an ihre einzuhaltenden Maße, ihr Gewicht sowie hinsichtlich ihrer Fehlerfreiheit erfüllen. Bspw. sollten Lunker, beim Gießen entstehende Hohlräume, soweit wie möglich vermieden werden. Produkte, die das RAL Gütezeichen tragen, erfüllen diese Voraussetzungen und haben durch umfangreiche Feldversuche ihre Eignung für den Straßenverkehr bewiesen. Die mit der Revision der Gütesicherung nun eingeführte Leistungsbescheinigung für Unternehmen, die die Verleihungsurkunde des RAL Gütezeichens ergänzt, macht für die ausschreibenden Stelle klar ersichtlich, in welchen Aspekten gütegesicherte Produkte über den normativen Anforderungen liegen. So ist es bspw. für den Erhalt eines CE-Zeichens auf Basis der geltenden EN-Normen bereits ausreichend, nur einen Teil der vorgegebenen technischen Spezifikationen nachzuweisen. Die Qualität der Kanalgusserzeugnisse kann sich zudem in einem relativ breiten Rahmen bewegen. Bei Produkten, die das RAL Gütezeichen Kanalguss tragen, sieht das anders aus. Hier wird die Gesamtheit der Anforderungen überwacht, um die Sicherheit des Produkts umfassend sicherzustellen.

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