Arbeitssicherheit
Temporäre Absturzsicherungen
Bengel (ABZ). – Die Arbeitssicherheit verlangt vom Dachhandwerker, Solarteur, Begrüner, oder allen die sich auf Dachflächen bewegen und letztendlich vom Bauherren regelkonforme Absturzsicherungen. Auch private Bauherren sind verpflichtet dafür zu sorgen.Unter Umständen ist zu prüfen, ob vor der Montage einer Solaranlage ein Dachdecker mit vorhergehender Dachsanierung beauftragt werden muss. Die Dachfläche ist nach BG-Richtlinien abzusichern.
- Ab 2 m Absturzhöhe ist ein temporäres Seitenschutz-System erforderlich, und bei Verkehrswegen muss schon ab 1 m Absturzhöhe ein solches angebracht werden.
- Dachdurchdringungen, wie z. B. Lichtbänder oder Lichtkuppeln müssen durchsturzsicher gestaltet werden.
- Beschickungsöffnungen, für den Materialhochtransport, müssen gebaut, sowie Schutzbeläge verlegt werden.
- Außenaufgänge in Form von Treppentürmen sind heute Stand der Technik.
Die Absicherung mit einem temporären Seitenschutz bringt nur knapp 50 % des handelsüblichen Gerüstpreises mit sich, und das auch noch ohne Behinderung auf Verkehrswegen, an Rampen oder Hauseingängen (hier Sifatec). Auf genau diese Arbeiten und Anforderungen hat sich die Simon GmbH & Co.KG, Gerüst- und Befestigungsmodule spezialisiert und bietet deutschlandweit den Montageservice an. Mit dem eigens patentierten Sifatec-System sind Preisunterschiede von 50 bis 70 % zu herkömmlichen Gerüsten keine Seltenheit, heißt es von Unternehmensseite. Simon bietet an, schon in der Planungsphase dazu zu kommen und zusammen mit den Planern und Sicherheits-Koordinatoren entsprechende Lösungen für jeder Art der Bedachung ( Folie, Blech, Wellplatten o. Ä.) zu finden. Seitenschutz, Lichtkuppelabdeckung, Lichtband-Umwehrungen, Laufwege, Laufstege, Treppentürme, Schutznetze sind auch bei der Installation von Photovoltaikanlagen erforderlich und können ebenso bei Simon angefragt werden.