ASR A5.2 Straßenbaustellen

Arbeitsschutz bei Straßenbauarbeiten

von:

Wolfgang STRAMPE

Baustelleneinrichtung
Die ASR A 5.2 formuliert Anforderungen für den Fall, dass Arbeitsplätze und Verkehrswege im Grenzbereich zum fließenden Verkehr vorhanden sind.
Baustelleneinrichtung
Der Diplomingenieur Wolfgang Strampe ist Leiter des AK Straßenbaustellen und Vertreter im ASTA für den Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. Fotos: HDB

BERLIN - Die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A5.2 "Straßenbaustellen – Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellenim Grenzbereich zum Straßenverkehr" wurde vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Rahmen de r8. Sitzung am 5. Dezember 2013 beschlossen.

. – Mit dieser technischen Regel erhalten die am Straßenbau Beteiligten konkretisierende Hinweise, wie die Forderungen der Arbeitsstättenverordnung (§ 3a ArbStättV, sowie Anhang Punkt 5.2, ArbStättV) umgesetzt werden können. Damit wird eine Regelungslücke zur Bemessung ausreichender Arbeitsräume für Beschäftigte bei Straßenbaustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr geschlossen. Während die Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) Mindestabstände an Arbeitsstellen zum Schutz der Verkehrsteilnehmer (Verkehrsbereich) regelt, dient die ASR A5.2 mit Mindestmaßen für Sicherheitsabstände dem Schutz von Beschäftigten, die sich bei den Bauarbeiten im Grenzbereich zum Straßenverkehr aufhalten müssen.

Als Neuerung enthält die Regel sowohl Maßangaben zu einem seitlichen Sicherheitsabstand (SQ) von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen zum vorbeifließenden Verkehr als auch in Längsrichtung (SL) zum ankommenden Verkehr, sowie zu Mindestbreiten (BM) von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen. Mit der Festlegung von Mindestmaßen für Sicherheitsabstände sollen, in Abhängigkeit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Baustellenbereich, unbeabsichtigte Fahrbewegungen, sowie unbeabsichtigte Bewegungen der Beschäftigten und sich daraus ergebende Gefährdungen Berücksichtigung finden.

Bei den erforderlichen Mindestbreiten von Arbeitsplätzen wird unterschieden nach Bewegungsflächen für Beschäftigte, den eingesetzten Arbeitsmitteln und den zur Anwendung kommenden Arbeitsverfahren.

Für die Planung von Straßenbaustellen muss für die Ermittlung des Platzbedarfs zwischen Verkehr und Baustelle künftig neben der RSA auch die ASR A5.2 zur Anwendung kommen. Dieser duale Ansatz führt zu einer Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Ausführung von Straßenbauvorhaben.

Daneben wird mit der ASR A5.2 sichergestellt, dass bereits vor Beginn der Bauausführung Gefährdungen für alle auf der Baustelle im Grenzbereich zum Straßenverkehr vorgesehenen Tätigkeiten erkannt und vermieden, zumindest aber minimiert werden.

Nach Verabschiedung der ASR A5.2 durch den ASTA veranlasst das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf Grundlage des § 7 Abs. 4 ArbStättV die Bekanntgabe im Gemeinsamen Ministerialblatt.

Dadurch wird der vom ASTA ermittelte Stand der Technik, der bei den Arbeiten im Grenzbereich zum Straßenverkehr entsprechend § 4 ArbSchG, zu berücksichtigen ist, öffentlich gemacht. Die Bekanntgabe wird Anfang 2014 erwartet.

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