Auch Arbeitsmittel leiden unter Klimaextremen

Schläuche regelmäßig prüfen

Düsseldorf (ABZ). – Hydraulik-Schlauchleitungen sind im Betrieb vielen Einflüssen ausgesetzt, die zu einer Reihe von Gefährdungen führen können. Zu diesen gehören unter anderem das Verspritzen von Hydraulikflüssigkeit unter hohem Druck.
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Auch in der Forsttechnik muss das sichere Betreiben von Maschinen und Fahrzeugen durch das regelmäßige Überprüfen der Hydraulik gewährleistet sein. Um Wasser und Boden zu schützen, sollten Mitarbeitende zudem biologisch schnell abbaubare Hydrauliköle verwenden. Foto: PEFC Deutschland

Dies entsteht infolge von Undichtheit, Beschädigung oder Abriss der Leitung beziehungsweise aufgrund einer Demontage von Komponenten unter Druck sowie durch peitschende und schlagende Leitungen bei Druckimpulsen, Gefahrstoffwirkungen der Hydraulikflüssigkeiten und Brandgefahr bei deren Austritt.

Deshalb schreibt der Gesetzgeber gemäß Arbeitsschutzgesetz vor, sie vor der erstmaligen Nutzung und danach in festgelegten Zeitabständen wiederkehrend zu prüfen (detailliert geregelt gemäß § 14 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)). Eine Prüfung sollte in besonderen Situationen auch außerhalb der Prüffristen erfolgen. Darauf macht der Verband Technischer Handel e. V. (VTH) aufmerksam. Veranlassung zu außer-ordentlichen Überprüfungen von Hydraulik-Schlauchleitungen besteht beispielsweise nach Unfällen; nach Veränderung des Ortes der Aufstellung; nach längeren Zeiträumen der Nichtbenutzung; nach starken Beanspruchungen wie etwa Kollisionen, Naturereignissen, Überhitzungen, erhöhten Druckstößen oder aufgrund äußerer Einflüsse wie Schwingung, Feuchtigkeit, Verschmutzung durch Öl oder UV-Strahlung.

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Auslegerwechsel im Abbruch, Quelle: youtube

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Der Technische Handel rät zu außerordentlichen Überprüfungen von Hydraulik-Schlauchleitungen, etwa nach starken Beanspruchungen oder Unfällen sowie nach längeren Zeiträumen der Nichtbenutzung. Foto: VTH/Kollaxo

"Trocken- und Hitzephasen mit starker Sonneneinwirkung und andererseits Starkregen oder Überflutungen, wie wir sie heute erleben müssen, drängen alle Anwender zu besonderer Vorsicht und sind Grund genug, die regulären Prüffristen zu verkürzen", erklärt Hartmut Schmitz, Vorsitzender der VTH-Fachgruppe Schlauch- und Armaturentechnik (SAT). Vorgaben für den sicheren Betrieb von Hydraulik-Schlauchleitungen enthält die DGUV-Regel 113-020 (ehemals BGR 237).

Art und Umfang der Prüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen legt der Anwender selbst auf Grund der von ihm verpflichtend durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung fest. Die Beurteilung ist laut ArbSchG §§ 5+6 sowie BetrSichV § 3 und auch nach der DGUV Vorschrift 1 (ehemals BGV-A1) § 3 vorgeschrieben. Vorbehaltlich konkreter Herstellervorgaben sind Intervalle von zwölf Monaten (normale Anforderung) oder sechs Monaten (erhöhte Anforderung) üblich.

Die Prüfungen müssen von "zur Prüfung befähigten Personen" gemäß TRBS 1203 durchgeführt werden; die Ergebnisse sind in einer Prüfbescheinigung gemäß TRBS 1201 zu dokumentieren. Über solche geeigneten Prüfer verfügen die spezialisierten SAT-Betriebe im Technischen Handel, die von der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie seit nunmehr 18 Jahren in den rechtlichen Grundlagen ausgebildet werden. Seit 2011 werden die spezifischen Fragestellungen und Mustervorlagen für diesen Produktbereich im Arbeitskreis "Hydraulik-Schlauchleitungen" besprochen und bearbeitet. Eine Fachhändler-Datenbank ermöglicht eine unkomplizierte Kontaktaufnahme.

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