Auf Baustellen und in Werkstätten

Abgesenkter Staubgrenzwert ist verbindlich

Arbeitssicherheit
Zum Einsatz kommt z. B. auch ein Baustaubsauger. Foto: Team-Direkt

Teutschenthal (ABZ). – Auf Baustellen und in Werkstätten gilt seit 1. Januar 2019 ein deutlich niedrigerer Grenzwert für A-Staub von 1,25 m/m³ gemäß TRGS 504. Darauf machen die Experten für staubfreies Arbeiten von Team Direkt noch einmal eindringlich aufmerksam. "Für die A-Fraktion gilt nach den Vorschriften der TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe) 900 ein max. Überschreitungsfaktor von 8. Das bedeutet: Bei achtfacher Überschreitung von 1,25 mg/m³ viermal pro Schicht über 15 Min. darf in einer Schicht keine weitere Exposition mehr erfolgen, da sonst der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) überschritten wird", so Tim Olaf Böl, Fachberater bei Team Direkt. Gründe für die Einführung dieses Grenzwertes gibt es genug: Viele Stäube sind gefährlich und einige davon sogar krebserregend. Staub ist die Ursache vieler Berufskrankheiten.

Wie gefährlich Staub tatsächlich ist, hängt von der Art, von der eingeatmeten Menge und von der Größe der einzelnen Staubpartikel ab. Zwar ist die Lunge in der Lage, Staub in kleineren Konzentrationen aufzunehmen. Je tiefer die Partikel jedoch in die Lunge vordringen, desto gefährlicher wird es für die Gesundheit. "Gerade ganz feine Staubpartikel, die kleiner als 1 µm sind, gelangen tief in die Lunge. Dort lagern sie sich ab und verkleben die Lungenbläschen. Solche Ablagerungen über mehrere Monate hinweg lassen jedoch den natürlichen Reinigungsmechanismus der Lunge zusammenbrechen", verdeutlicht Böl. Stäube, die nicht vom Körper abgebaut werden können, können schwere Erkrankungen auslösen. Das können chronische Bronchitis, Allergien, Silikose (Staublunge) und schlimmstenfalls Krebs sein.

Aufgrund dieser Gesundheitsgefahr ist der Gesetzgeber eingeschritten und hat staubarmes Arbeiten in der Gefahrstoffverordnung und in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe verbindlich vorgeschrieben. Die Vorgaben finden sich dabei hauptsächlich in den TRGS 504, 521, 559 sowie 900. "Seit 1. Januar sind vor allem letztere von besonderer Bedeutung, denn in den TRGS 900 sind die Arbeitsplatzgrenzwerte vorgeschrieben, deren Einhaltung auf Baustellen jetzt streng überprüft wird", mahnt der Experte.

Mit der Kombination aus Bau-Entstaubern mindestens der Staubklasse M (z. B. angeschlossen an handgeführte Maschinen) mit Luftreinigern gelingt Handwerkern aller Gewerke die Einhaltung der Grenzwerte. "Während Bau-Entstauber die große Masse des Staubes bereits an seiner Entstehungsstelle aufnehmen, verhindern Luftreiniger die Ausbreitung von Staub über den Arbeitsbereich hinweg – z. B. durch herabstürzende Putzteile. Wichtig dabei ist: Der Arbeitsbereich muss abgetrennt oder eingehaust werden", erklärt Tim Olaf Böl. Eine Lösung für das staubfreie Arbeiten auf der Baustelle finden alle Gewerke in den Komplettpaketen von Team Direkt. Unter https://www.team-direkt.de/komplettpakete/ können Handwerker aus drei Paketen das auswählen, welches am besten zum jeweiligen Betrieb passt. "Alle unsere Pakete enthalten einen Luftreiniger der Marke Pullman Ermator mit Zubehör, Staubschutz-Pendeltür, eine Fußmatte als Schmutzschleuse für den Eingangsbereich, eine Staubschutzwand sowie selbsthaftendes Abdeckmaterial", informiert Böl.

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