Auf die Schippe genommen
Hunde
Ich wollt' ich wär ein . . ., nein kein Huhn, in diesem Fall ein Hund mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen. Denn dort dürfen Hundefrisöre laut eines aktuellen Gerichtsbeschlusses weiter ihre Dienste für Vierbeiner anbieten. Die geltende Corona-Schutzverordnung untersage zwar Friseurdienstleistungen, dies beziehe sich aber allein aufArbeiten, die an Menschen erbracht würden, so die Richter. Vielmehr sei das Frisieren oder Krallenschneiden bei Hunden mit einer Handwerksleistung vergleichbar, bei der es zwar zu Kontakt mit Kunden komme, in diesem Fall den Hundehaltern; die Mindestabstände von 1,5 Metern könnten aber eingehalten werden. So hatte eine Hundefrisörin gegenüber dem Gericht erklärt, die Hunde würden an der Tür in Empfang genommen, das Geld würde in einer vor dem Haus auf einer Bank liegenden Dose deponiert, wobei sich einzelne Kunden nicht begegneten. Als Zweibeiner bleibt man auf Friseurdienstleistungen am Menschen angewiesen. Da diese vermutlich noch etwas länger nicht stattfinden können, sieht so manches Herrchen oder Frauchen bald aus wie ein zotteliger Hirtenhund, während der Vierbeiner durchgestylt durch die Straßen flanieren kann. aw
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