Aus Abbruchbaustellen

Erste Erfahrungen zur Entsorgung HBCD-haltiger Dämmstoffe

von:

Walburga Sodermanns-Peschel

Abbruch
Die HBCD-haltigen Abfälle können derzeit von den Abbruchbaustellen wieder abgefahren werden. Allerdings ist die Entsorgungssituation nicht bundeseinheitlich gleich, sondern sehr stark von den jeweiligen regionalen Bedingungen geprägt. Foto: DA

Köln. – Nachdem die POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung (POP-Abfall-ÜberwV) am 1. August 2017 in Kraft getreten ist, zeigen die ersten Monate, dass der im Jahr 2016 aufgetretene Entsorgungsnotstand zur Entsorgung HBCD-haltiger Dämmstoffe, der auch in der Abbruchbranche hohe Wellen geschlagen hatte, sich teilweise entschärft hat. Die HBCD-haltigen Abfälle können derzeit von den Abbruchbaustellen wieder abgefahren werden. Allerdings ist die Entsorgungssituation nicht bundeseinheitlich gleich, sondern sehr stark von den jeweiligen regionalen Bedingungen geprägt. Dies sicherlich auch, weil nicht alle, aber verschiedene Bundesländer(z. B. Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Berlin, Baden-Württemberg, Hamburg) zeitnah Durchführungserlasse/Merkblätter veröffentlicht haben, mit erläuternden Hinweisen zur Umsetzung der Entsorgung HBCD-haltiger Dämmstoffe. Gerade die Hinweise zur Getrennthaltungspflicht unterscheiden sich allerdings in ihrer Deutlichkeit in den einzelnen Erlassen. Wobei immer gilt, dass die Getrennthaltungspflicht entfällt, wenn eine getrennte Erfassung auf der Baustelle technisch nicht möglich ist (z. B. bei Verbundwerkstoffen, nicht ausreichendem Platz für Sammelbehälter, zu starker Verschmutzung) oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist (bei zu geringen Mengen). Einen deutlicheren Hinweis zur getrennten Erfassung ist z. B. dem Erlass aus NRW zu entnehmen, der mit Bezug auf Anhang V Teil 1 der POP-Verordnung besagt: "Da die heizwertreichen Abfälle nicht als Monofraktionen eingesetzt werden können, sondern nur dann, wenn sie vorab mit anderen heizwertarmen Abfällen vermischt worden sind, ist eine getrennte Erfassung auf der Baustelle grundsätzlich nicht geboten." Aufgrund dieser regionalen Unterschiede berichten die Unternehmen einhellig, dass es nicht nur zwingend erforderlich ist, die spezifischen Regelungen der einzelnen Bundesländer zu kennen, sondern dass es sich zudem bewährt habe, zu jedem Projekt bereits im Vorfeld die enge Abstimmung mit den Entsorgungsunternehmen/Anlagen der jeweiligen Region zu suchen, um bereits zu diesem Zeitpunkt die jeweils spezifischen Anlieferungsbedingungen abzustimmen. So gibt es derzeit z. B. auch einzelne Regionen, in denen eine Nachfrage speziell nach Monochargen HBCD-haltiger Dämmstoffe besteht.

Am Beispiel der Entsorgung der HBCD-haltigen Dämmstoffe zeigt sich aber auch wieder ein typisches Dilemma, mit dem jeder Abbruchunternehmer zu kämpfen hat, der im gesamten Bundesgebiet arbeitet. Trotz der zwar bundesweit geltenden POP-Abfall-ÜberwV muss sich der Unternehmer für seine Abbruchbaustellen aber über die für das jeweilige Bundesland geltenden Durchführungserlasse etc. informieren, um danach zu handeln. Nur am Rande ist zu erwähnen, dass dieses Dilemma auch für die Verwertung mineralischer Bau- und Abbruchabfälle gilt. Auch hier sind die jeweiligen spezifischen Regelwerke der einzelnen Bundesländer zu beachten. Trotz der günstigen Entwicklung seit Inkrafttreten der POP-Abfall-ÜberwV was die technische Umsetzung der Entsorgung HBCD-haltiger Dämmstoffe betrifft, hat sich eins leider nicht wieder zurückentwickelt. Die Preise für die Entsorgung, die derzeit mit 1500 bis 1700 Euro/t angegeben werden, sind damit nicht wieder auf das Niveau vor dem Entsorgungsnotstand (ca. 150 bis 200 Euro/t) gesunken und dies ist auch zukünftig nicht zu erwarten.

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