OVG hat entschieden

Ausweitung von Kiesabbau gestoppt

Münster (dpa). – Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat eine Ausweitung des umstrittenen Kies- und Sandabbaus im Land gestoppt. Es erklärte nun die 2019 im Landesentwicklungsplan (LEP) festgeschriebene Verlängerung der Versorgungszeiträume mit dem Rohstoff von 20 auf 25 Jahre für unwirksam. Die betroffenen Kreise und Kommunen vom Niederrhein hatten argumentiert, dass ein längerer Planungszeitraum wesentlich mehr Abbaustellen und Flächenverbrauch mit sich brächten. Dies sei mit den Belangen des Umweltschutzes und der Landwirtschaft nicht ausreichend abgestimmt worden. Das Gericht gab den Klägern Recht. Es fehle schon an Ermittlungen, ob die im LEP vorgesehene Verlängerung für die Rohstoffversorgung der Bevölkerung notwendig sei und welcher Flächenbedarf dafür anfalle, sagte der Vorsitzende Richter Benno Willms. Geklagt hatten die betroffenen Niederrhein-Kreise. Die Ausweitung hätte allein im Bereich des Regionalverbandes Ruhr eine Erweiterung der möglichen Kiesabbauflächen von etwa 1200 auf 1500 Hektar gebracht.

ABZ-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Leitung (m/w/d) der Abteilung Tiefbau, Pullach im Isartal  ansehen
Aufsichtsperson I zur Ausbildung als Technische/r..., Niedersachsen Mitte  ansehen
Seilbaggerfahrer (m/w/d), Jettingen-Scheppach  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

ABZ-Redaktions-Newsletter

Freitags die aktuellen Baunachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen