Autobahnbau auf eigenes Risiko

Kein Millionennachschlag für A1 mobil

Celle (dpa). – Der Steuerzahler muss vorerst kein Geld nachschießen: Trotz hoher Mautausfälle bleibt der private Autobahnbetreiber A1 mobil auf seiner Millionenforderung an den Bund sitzen. Eine entsprechende Klage des Unternehmens, das für einen Großteil der A1 zwischen Hamburg und Bremen zuständig ist, wies das Oberlandesgericht (OLG) Celle in einem Berufungsverfahren zurück. Der Fall könnte bei einer Beschwerde des Konsortiums aber noch am Bundesgerichtshof landen. Die Celler Richter erklärten, A1 mobil habe das sogenannte Verkehrsmengen-Risiko laut Betreibervertrag "ausschließlich und unbegrenzt" selbst übernommen – auch während der Wirtschaftskrise 2008/ 2009, als die Mauteinnahmen wegen des deutlich geringeren Verkehrsaufkommens sanken. Die Firma hatte von der Bundesrepublik – vertreten durch das Land Niedersachsen – nachträglich 778 Millionen Euro verlangt. Denn ihre Vergütung richtete sich vor allem nach dem Volumen des Lkw-Verkehrs auf der betriebenen Strecke.

Bereits das Landgericht Hannover hatte die Klage abgewiesen, A1 mobil brachte den Fall daraufhin auf die nächsthöhere Instanz. "Das Landgericht hat richtig entschieden", erklärte nun ein Sprecher des Celler OLG. A1-mobil-Geschäftsführer Ralf Schmitz sagte der Deutschen Presse-Agentur, man habe mit einer Bestätigung des früheren Urteils gerechnet und werde die Begründung der erneuten Abweisung gründlich prüfen. Danach gebe es eine Entscheidung, "ob weitere Rechtsmittel eingelegt werden oder das Unternehmen umstrukturiert wird". Der von A1 mobil bewirtschaftete Abschnitt war von 2008 bis 2012 auf 72,5 Kilometern sechsspurig ausgebaut worden. Das Projektvolumen belief sich auf 1,3 Milliarden Euro, wovon etwa 515 Millionen Euro auf den Ausbau selbst entfielen. Das Vorhaben gilt als eines der bekanntesten Beispiele für öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP).

A1 mobil finanziert sich über einen Teil der Lkw-Maut, deren Umfang dann jedoch hinter den Erwartungen zurückblieb. Bis zum Abschluss des Vertrages mit dem Bund habe es keine Prognose gegeben, die einen Einbruch vorhersagte, argumentierte die Geschäftsleitung. Und ein "Extremrisiko" wie die Folgen einer schweren Konjunkturkrise sei gar nicht absehbar gewesen. Deswegen klagte A1 mobil auf eine Nachbesserung des Vertrages, der auf 30 Jahre angelegt ist. Das OLG stützte jedoch die Sicht des Landgerichts: Die Entwicklung der Verkehrsmenge liege "ausschließlich im Risikobereich der Klägerin".

Aufgrund der geringeren Einnahmen geriet das Unternehmen in eine Schieflage. Schmitz betonte nach dem Celler Urteil, Insolvenzgefahr bestehe aber "auf keinen Fall". Der Betrieb auf der von A1 mobil gebauten Strecke werde "in der gewohnt guten Qualität fortgesetzt". Schon nach dem letzten Gerichtstermin Ende Oktober hatte sich angedeutet, dass es keinen Spielraum für höhere Vergütungen geben würde, falls das Verkehrsmengen-Risiko komplett bei A1 mobil liegt. Das OLG betonte, im Fall einer positiven Entwicklung hätte A1 mobil zudem Erträge einfahren können: "Der Gewinnmöglichkeit der Klägerin hätten entsprechende Verlustrisiken gegenübergestanden, die sie bewusst in Kauf genommen habe." Eine Revision ist nicht zugelassen, wogegen aber noch eine Beschwerde möglich ist. ÖPP haben das Ziel, eine meist staatlich organisierte Aufgabe ganz oder in Teilen von einem privaten Unternehmen ausführen zu lassen. Davon versprechen sich die Projektpartner oft geringere Kosten und zugleich eine höhere Qualität. Vor allem im Straßenbau gibt es verschiedene solcher ÖPP-Vorhaben, auch an weiteren Autobahnen.

Allerdings wurde häufig Kritik laut, weil manche Projekte doch teurer werden, Planungen nicht funktionieren oder die Meinung geäußert wird, hoheitliche Aufgaben gehörten nicht in private Hände oder Risiken würden letztlich auf den Steuerzahler abgewälzt. Die Grünen forderten ein Verbot entsprechender Finanzierungsmodelle. Auch die Linken sehen die Auslagerung staatlicher Aufgaben an private Betreiber kritisch.

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