Baden-Württemberg
Baulandsteuer für Kommunen
Der Gesetzentwurf soll nun in den Landtag eingebracht werden, teilte die Deutsche Presseagentur mit. Eine Kommune kann demnach ab 2025 dann selbst entscheiden, ob sie die Grundsteuer C erhebt. In dem Jahr tritt dann die Reform der Grundsteuer in Kraft. Der Steuerzahlerbund hatte die geplante Besteuerung von Bauland im Vorfeld schon heftig kritisiert.
Diese Grundsteuer stehe mit einer gerechteren Besteuerung nicht im Einklang, hatte Verbandschef Zenon Bilaniuk erklärt. "Denn ohne Rücksicht auf die Einkommenssituation oder die persönlichen Verhältnisse werden Eigentümer von unbebauten Grundstücken mit einem extremen Anstieg der Grundsteuerbelastung konfrontiert."
Das in der Kritik stehende Gesetz zur Reform der Grundsteuer setzt auf ein sogenanntes modifiziertes Bodenwertmodell. Es sieht vor, dass die Grundstücksfläche und der sogenannte Bodenrichtwert die Grundlage für die künftige Berechnung der Steuer sein sollen. Eigentümer von Wohngebäuden sollen dabei aber im Verhältnis weniger belastet werden.
Der Bund hatte Ende 2019 ein neues Grundsteuergesetz beschlossen. In das Bundesmodell fließen neben Grundstücksfläche und Bodenrichtwert auch noch Immobilienart, Nettokaltmiete, Gebäudefläche und Gebäudealter mit ein. Die Bundesländer können vom Bundesmodell abweichen, wenn sie eigene Gesetze verabschieden. Die Kommunen im Land nehmen aus der Steuer jährlich 1,8 Milliarden Euro ein. Im Zuge der Grundsteuerreform müssen im Südwesten nun 5,6 Millionen Objekte neu bewertet werden