Baden-Württembergischer Landtag macht den Weg frei

Steuer auf Bauland möglich

Stuttgart (ABZ). – Der baden-württembergische Landtag hat Ende Dezember 2021 den Weg für einen eigenen Hebesatz zur Besteuerung von Bauland frei gemacht. Die schwarz-grüne Koalition billigte in Stuttgart mit der Regierungsmehrheit die Grundsteuer C.

Die Staatssekretärin im Finanzministerium, Gisela Splett (Grüne) sagte, man gebe den Kommunen ein weiteres Werkzeug an die Hand, ihre städtebaulichen Ziele zu verfolgen. So könnte weiterer Flächenverbrauch im Außenbereich vermieden werden und Nachverdichtung gezielter angegangen werden. Eine Kommune könne ab 2025 dann selbst entscheiden, ob sie die Grundsteuer C erheben will. In dem Jahr trete die Reform der Grundsteuer in Kraft.

Die Opposition kritisierte die Regelung zur Grundsteuer C. Sie führe zu einem Flickenteppich unter den Kommunen, sagte der SPD-Politiker Nicolas Fink. Der Steuerzahlerbund hatte die geplante Besteuerung von Bauland im Vorfeld schon heftig kritisiert. Diese Grundsteuer stehe mit einer gerechteren Besteuerung nicht im Einklang, hatte Verbandschef Zenon Bilaniuk erklärt. "Denn ohne Rücksicht auf die Einkommenssituation oder die persönlichen Verhältnisse werden Eigentümer von unbebauten Grundstücken mit einem extremen Anstieg der Grundsteuerbelastung konfrontiert." Das in der Kritik stehende Gesetz zur Reform der Grundsteuer setzt auf ein sogenanntes modifiziertes Bodenwertmodell. Es sieht vor, dass die Grundstücksfläche und der sogenannte Bodenrichtwert die Grundlagen für die künftige Berechnung der Steuer sein sollen. Eigentümer von Wohngebäuden sollen dabei aber im Verhältnis weniger belastet werden. Der Bund hatte Ende 2019 ein neues Grundsteuergesetz beschlossen. In das Bundesmodell fließen neben Grundstücksfläche und Bodenrichtwert auch noch Immobilienart, Nettokaltmiete, Gebäudefläche und Gebäudealter mit ein.

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