BAFA-Förderung Energieberatung

Bau- und Ausbaugewerbe begrüßen Änderung

Berlin (ABZ). – Das Bau- und Ausbaugewerbe begrüßt die nach eigener Aussage seit Jahren überfällige Öffnung der BAFA-Förderung zur Energieberatung von Wohngebäuden. Damit sei die seit Jahren geforderte Gleichstellung der qualifizierten Berater endlich erreicht, ohne dass die Qualität der Beratung in Frage stehe. Mit der Neufassung der BAFA-Förderrichtlinie zur Energieberatung von Wohngebäuden, in der die Qualifikation des Beraters im Vordergrund steht, werde einer hohen Anzahl von Betrieben mit einem Gebäudeenergieberater HwK die Möglichkeit gegeben ihren Kunden eine geförderte Energieberatung anzubieten. Damit könnten Impulse zur energetischen Ertüchtigung des Gebäudebestandes gegeben werden. Dies sei dringend erforderlich, so Karl-Heinz Schneider, Vorsitzender der Bundesvereinigung Bauwirtschaft (BVB), denn die energetische Modernisierung stagniere derzeit auf einem niedrigen Niveau. Dabei könne im Gebäudebestand noch ein erhebliches Potential erschlossen werden, um Heizkosten zu sparen und gleichzeitig die klimaschädlichen CO2-Emissionen zu senken. Die BVB fordert die Öffnung der Förderung der Beratung für Personen mit dieser Qualifizierung, die auf dem Meistertitel aufgesattelt ist. Damit hätten Gebäudeenergieberater HwK nicht nur in ihrem eigenen Gewerk Beratungs- und Ausführungskompetenz sondern könnten eine Bewertung des gesamten Gebäudes vornehmen, denn die Gebäudehülle mit Dach, Fassade und Fenster sowie der Anlagentechnik seien ganzheitlich energetisch zu optimieren, um die Einsparpotentiale zu erschließen.

Beim Gebäudeenergieberater HwK komme hinzu, dass er auch die notwendigen praktischen Erfahrungen habe. Er kenne sich aus in den Baustoffen und Baukonstruktionen, die in den jeweiligen Baujahren verwendet wurden. Dies komme der Beurteilung des bestehenden Gebäudes und der daraus abzuleitenden Maßnahmen zu gute. Es gehe um das technisch Machbare und wirtschaftlich Sinnvolle, um dem Gebäudeeigentümer ein auf sein Objekt abgestimmtes Modernisierungskonzept vorzuschlagen. Hierfür sehe die Förderrichtlinie als Beratungsergebnis den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vor. Danach könne der Eigentümer seine Investitionsentscheidung treffen. Ob in einem Zuge alles gemacht wird oder eine schrittweise Umsetzung der Maßnahmen erfolgt – in jedem Falle gebe es auch für die Umsetzung der Maßnahmen Fördergelder des Staates bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW.

Ab 1. Dezember 2018 tritt die neue Förderrichtlinie in Kraft. Bei einer ohnehin anstehenden Sanierungsmaßnahme, weil z. B. das Dach undicht, der Putz oder die Heizung erneuert werden muss, biete sich die qualifizierte Beratung besonders an, um dies gleichzeitig für eine energetische Modernisierung zu nutzen. Das entlaste den eigenen Geldbeutel durch die Reduzierung der Heizkosten – Grund genug für Gebäudeeigentümer auf dieses umfassende Förderangebot des Staates zuzugreifen, so die BVB. "Damit kommen wir nicht nur dem erklärten nationalen Klimaschutzziel hoffentlich ein gutes Stück näher", so Schneider weiter, "sondern auch der Ressourcenschonung und einer Reduzierung der Importe fossiler Energieträger."

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